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derts  selbst  der  Fürst  oder  höchste  Magiftrat  besselben,  eine  ausführliche,
  beurkundete,  unpartheiische  Chronit  #usammentrug?7


Laur.  de  Monacis  (  1420.)  Veneti  Cretac  Cancellarii  Chronicon
  de  rehus  Vencetis  ab  U.  C.  ad  a.  1354.  Venet.  1754.  4.
Seine  Uebereinstimmung  mit  Dandolo  ist  kein  Beweis,  daß  er
diesen  ausgeschrieben;  er  benutzte  eben  dieselben  alten  Throniken,
  die  dieser  gebraucht  hat,  und  besonders  benutzte  er

Chronicon  Venectum  omnium  velustissimum  ct  Jo.  Sagornino
vulgo  tributum-  primum  edidit  H.  Fr,  Zanctli.  Penct.
1765.  3.

Marini  Sanuti  Vitae  Ducum  Venctorum  ab  origine  Urbis  usduc
  ad  a.  1403.  in  Muratori  scr.  rer.  Italio.  T.  XXI

Seit  dem  Anfange  des  sechzehnten  Jahrhunderts  haben  die  Zehner
  selbst  mehreren  Gelehrten  nach  einander  die  Historiograpbie
übertragen.  Der  erste,  der  1515.  den  Auftrag  erbielt,  war
Andr.  Navagero,  einer  der  feinsten  Lateinischen  Schriftsteller
  seines  Zeitalters.  Von  ihm  aber  ist  nichts  erschienen,
denn  aus  Hypochondrie  oder  im  Fieber-Parorysmus  verbrannte
er  selbst  an  seinem  Todes-Tage  das  ganze  Manusceipt.  Seinem
  Nachfolger  M.  A.  Sabellico  fehlte  dagegen  alle  gelehrthopochondrische
  Beurtheilung  seiner  eloquenten  Arbeit;  er  schrieb
die  Geschichte  rasch  hinweg  bis  1485,  und  P.  Bembs  setzte
ihn  fort  bis  1513.  Am  Styl  sehlte  es  auch  dem  lehzteren  nicht,
aber  desto  mehr  an  Staatskunde  und  Staatsacten.  Der  erste
nach  ihm,  von  dem  wieder  etwas  erschien,  war  der  mit  Recht
gepriesene  P.  Paruta,  und  auf  ihn  folgte  der  Senator  Andr.
Morosini,  der  wieder  da  anffeng,  wo  Bembo  aufgehört  batte,
weil  Paruta  Italiänisch  geschrieben.  Von  Nik.  Contareni  und
andern  Nachfolgern  ist  nichts  erschienen,  nur  Nani's  (1651.)
und  Foscarini's  Arbeit  ist  wieder  gedruckt  worden.  Eine
Sammlung  aller  dieser  Staats"  Historiographen  hat  Zeno
(Venezia,  1718.  scqdd.  10  B.  4.)  herausgegeben.

Bern.  Justiniani  de  origine  urbis  Venctiarum  rebusque  ad
qduadringentesimum  usque  annum  gestis  L.  XV.  Venet.  1531.
lol.  Der  Verf.  verdient  das  Lob,  daß  er  zu  seiner  Zeit
für  die  Venetianische  Geschichte  das  geworden  sey,  was  ihr
Dandolo  zu  seiner  Zeit  war.  Nicht  gleichen  Ruhm  verdient

Spittlers  sämmtl.  Werke  IV.  Bd.  8