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Die  Herrschaft  dieses  Meeres  gebührte  damals  den  Venetianern;
  denn  sie  allein  erhielten  hier  öffentliche  Sicherheit
nicht  nur  gegen  die  Arabischen  Seeräuber,  sondern  auch  ge=  388
gen  die  Narentaner  und  Istrianer.  39

7.  Schon  genoßen  sie  am  Ende  des  zehnten  Jahr—
hunderts  beurkundete  große  Handels-Prärogativen  theils  992
im  Orient,  theils  im  Orccident;  ihre  Lage  auf  der  Gränze
beider  Kaiserthümer  war  ihrer  Freiheit  und  ihrem  Emporkommen
  sehr  günstig.  Je  weniger  auch  auf  dem  festen  Lande
von  Italien  und  in  Constaurinopel  eine  geordnete  Regierung
statt  hatte,  desto  leichter  ethielten  sie  Zollfreiheiten  und  Monopolien-Rechte,
  und  desto  weniger  war  irgend  ein  Nebenbuhler
  zu  fürchten.  Sie  waren  überdies  bald  nicht  mehr
bloß  mit  Privilegien  und  vertragsmäßigen  Rechten  zufrieden,
sondern  machten  in  Dalmatien  und  Istrien  Erobeso#
rungen,  und  diese  Sraberingen  dienten  wieder  zu  Vermehrung
  ihrer-  See-Macht.“  J

8.  Doch  nothwendig  verschwand  Form  und  Geist
der  alten  Demokratie,  wie  in  dem  großgewordenen
Handels-Staat  die  Vertheilung  von  Reichthum  und  Wohlhabenheit
  hoͤchst  ungleich  wurde:  Die  häufigen  Volks-Zusammenkünfte
  wurdentden  ärmeren  Bürgern  beschwerlich;  die
Macht  zog  sich  deuen  zu  die  zur  Lenkung  und  Admitift  *
tion  derselben  Muße  genug  hatten,  und  weil  der  Wunsch
nach  Volks-Versammlungen  nie  durch  große  Calamitäten
oder  ausserordentliche  Vorfälle  geweckt  wurde,  so  sank  endlich
  der-Convent,  der  eigentlich  der  Sonberain  war,  bis  zum
Ceremoniel  und  bis  zur  Ankigultät  herab.  Nur  ist  zu  verwundern,
  wie  lange  man  noch  die  alten  Trümmern  stehen
ließ.  Erst  1423  wurde  das  Gesetz  gemacht,  keine
Volks-Versammlung  mehr  zusammenzurufen.