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die  Geldnoth  allein  machte  neue  Aufnahmen  nothwendig,  sondern

  die  alten  Familien  statben  so  schnelle  binweg,  daß  man

zuletzt  eine  wahre  Oligokratie  fürchten  mußte.

10.  Daß  der  Doge  seitdem  immer  mehr  zum  Schatten-Fürsten
  wurde,  ist  vielleicht  der  unbedeutendste  Theil
der  weiteren  Ausbildung  der  Venetianischen.  Constitution,
denn  nichts  verträgt  sich  weniger  mit  reeller  Fürsten-Gewalt,
als  Eitelkeit  und  Ehrgeiz  von  Erbaristokraten.  Hier  wirkte
also  die  Erbaristokratie  ohne  besondere  Lenkung.  Aber  ein
Meisterstück  von  Staats-Klugheit  war's  mit  den  Regierungs-Prätensionen
  aller  der  Erbaristokraten,  die  das  große  geschlossene
  Corps  ausmachten,  ein  System  von  Collegien  oder
Ausschüssen  und  Comités  zu  vereinigen,  das  zur  einheimischen
  und  auswärtigen  Regierung  Kraft  genug  hatte,  und
doch  zugleich  so  schlau  berechnet  war,  daß  keines  derselben
bis  zu  einer  monarchischen  Wirksamkeit  sich  erheben  konnte.
Man  mußte  recht  viele  Collegien  und  Tribunalien  errichten,
und  recht  viele  Stellen  bloß  zu  temporairen  Stellen  machen,
um  einer  großen  Menge  der  Erbaristokraten  wahren  oder
scheinbaren  Antheil  an  der  Regierung  zu  geben;  daher  ist
nicht  leicht  ein  Justiz"  und  Administrations-Spystem  so  verwickelt,
  als  das  von  Venedig.  Doch  überschaut  man  die
Haupttheile  sehr  richtig,  wenn  man  weiß,  welche  Rechte  il
serenissimo  maggibr  consiglio  als  der  eigentliche  Souverain
sich  vorbehalten  hat,  welche  Befugnisse  den  pregadi  zusiehen,

1335  wie  weit  sich  die  Gewalt  der  JZehner  erstreckt,  und  wozu
1454  die  Staats  =  Inquisitoren  berechtiget  sind.  Offenbar
ist  aber  der  letzte  Schlußstein  dieses  schlaucombinirten  Systems,
  daß  man  nie  —  junge  Männer  zu  Staats-Juquisitoren
  macht,  und  mit  einer  Strenge,  die  man  soust
gottlob  in  keinem  Staat  keunt,  gleich  die  ersten  Aufregun-