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die  entstehen,  bleibt  man  zu  Venedig  dem  Grundsatze  treu,
so  wenig  als  möglich  zu  ändern.  Dies  zeigte  sich  zum  Theil

1762  selbst  bei  dem  Streit  über  die  Gränzen  der  Gewalt
der  Staats--Inquisitoren.  Bloß  in  Ansehung  der

10  Geistlichkeit  und  ihrer  Güter  werden  große  Resormen
durchgesetzt,  weil  die  Staatsnoth  drang,  die  Erbaristokraten
kein  gemeinschaftliches  Interesse  mit  dem  Elerus  hatten,  und
Veränderungen  dieser  Art  gemacht  werden  konnten,  ohne
daß  sie  auch  nur  mittelbar  die  Constitution  trafen.