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Mehr  als  30  Jahre  vorher,  ehe  das  Mediceische  Haus
ausstarb,  war  man  im  ganzen  Lande  und  in  allen  Cabinetten
  von  Europa  versichert,  daß  man  dem  Großherzogthum
Toscana  eine  neue  Regenten-Familie  geben  müsse.

31.  Seltsamer  Entwurf  Cosmus  III.,  die  Republik
wieder  aufzurichten.  Auch  seine  eigenmächtige  Successi=1z

  3ons-O  Ordnung,  wodurch  er  seine  einzige  Tochter,  die  Chur-Nfürstin
  von  der  Pfalz,  zur  Erbin  erklärte,  wollte  der  Lehens-Herr
  nicht  sanctioniren,  und  indeß  man  noch  siritt,  ob  Florenz
  selbst  wirklich  ein  Reichslehen  sey,  so  machten  die  Seemächte
  und  der  Herzog  Regent  von  Frankreich  den  Plan,
daß  das  ganze  Großherzogthum,  nach  dem  Ausfterben  des
Mediceischen  Mannssfamms,  dem  Spanischen  Infanten  Don
Carlos  zufallen  sollte.  Der  Großherzog  und  sein  Erbprinz
½2  Johann  Gasto,  der  um  diese  Zeit  sein  Nachfolger  wurde,
173  mußten  froh  seyn,  ruhig  im  Besitze  des  Landes  bleiben  zu
konnen.

32.  Endlich  kam  doch  Spanische  Garnison,  und  wie
man  im  Wiener  Frieden  dem  Herzog  Franz  Stephan  von
Lothringen  das  Großherzogthum  Toscang  zutheilte,  so  kamen
Deutsche  Truppen.  In  dem  Diplom  der  Eventual-½37

  Belehnung,  die  Franz  Stephan  erhielt,  wurde  das  Suc-Jan,.

  cessions-Recht  auch  auf  die  weiblichen  Descendenten  des

neuen  Großherzogs  erstreckt,  und  das  Land  bekam  besonders

in  Beziehung  auf  gerichtliche  Verhältnisse  wichtige  neue  Vorrechte.

  Nichts  war  mehr  auszugleichen  übrig,  wie  Fohann

1737  Gasto  starb,  als  der  Streit  wegen  der  Mediceischen  Allo-Jul,

  dial-  Verlassenschaft  und  wegen  Bezahlung  der  Landesschulden,

  der  auch  endlich  noch  in  eben  demselben  Jahr  durch

31.  einen  Vergleich  geendigt  wurde.  Franz  Stephan  wurde
4  der  Universalerbe  der  Schulden  und  der  Allodialgüter.