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bloß  der  zu  tragen  verbunden  war,  den  der  Comes  aks  seinen
Mann  ansehen  durfte.  So  sehr  überdies  gleich  anfangs  für
die  Unveräußerlichkeit  der  Krondomainen  gesorgt  worden,  so
giengen  doch  viele  derselben  zum  Behuf  der  Kirchen  und  Klbster
  verloren,  viele  wurden  vom  Könige  verpfändet  oder  hinweggeschleudert,
  viele  zog  oft  der  Comes  selbst  an  sich.

Es  war  eine  treffliche,  schön  in  einander  greifende  Verfassung,
  so  lange  alles  so  bestund  und  blieb,  wie  Kdn.  Stephan
es  geordnet  hatte.  Nur  war's  unmöglich,  daß  unter  einem
großen  Volke,  das  so  uncultivirt  war,  als  damals  und  noch
langehin  nachher  die  Magyaren  seyn  mußten,  eine  solche
neugebildete  Verfassung  in  ihrer  ganzen  Integrität  sich  halten
konnte.  Noch  über  hundert  Jahre  lang  nach  Kdn.  Stephan
dem  Heiligen  wohnten  sie  des  Sommers  und  Winters  unter
Jelten,  und  noch  unter  Ladislaus  I.  waren  Verordnungen  1087-auf
  den  Fall  nothwendig,  wenn  einer  der  Großem  1#
der  Näktlon  stehle.  Man  schien  kein  Verbrechen  gegen
die  gesellschaftliche  Ordnung  mit  größerer  Mühe  ausrotten  zu
können,  als  gerade  den  Diebstahl.  Wer  von  freien  oder
unfreien  auch  nur  eine  Gans  oder  Henne  entwende,  dem  sollte
ein  Auge  ausgestochen  werden,  und  nur  wenn  der  Dieb  ein
Clericus  sey,  sollte  er  mit  der  Ruthe  davon  kommen.

Natürlich  war  nicht  daran  zu  denken,  daß  der  König
oder  die  Großen  der  Nation  schreiben  oder  auch  nur  Geschriebenes
  lesen  konnten.  Noch  einige  Jahrhunderte  lang  nach
Stephan  dem  Heiligen  war's  ganz  gewöhnliche  Sitte,  daß,
was  auf  Reichs=  Conventen  oder  im  Rathe  des  Königs  als
Gesetz  ausgemacht  worden,  das  schrieben  zwar  oft  die  geistlichen
  Herren  für  sich  als  Schreiber,  aber  der  König  schickte
gewöhnlich  nur  seine  Herolde  aus,  und  ließ  es  den  Grafen
mündlich  melden,  und  die  Grafen  hatten  wieder  ihre  He-15

