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gene  Bluͤthe  des  ganzen  National-Zustandes  sich  entwickelte.
Ueberdieß  war's  ein  seltsames  Gemische  von  Byzantinischer
und  Westeuropäischer  Cultur;  viel  kam  von  Constantinopel
her,  noch  mehr  aber  aus  Italien  und  Deutschland.

1114-31.  Kön.  Stephan  II.  Colomanns  Sohn.

1131-41.  Kön.  Bela  lI.  der  geblendete,  Vaters-Bruders=  Sohn
seines  Vorgängers.

1141-61.  Kön.  Geisa  II.,  Belas  II.  Sohn.

10.  Große  Einwanderung  eines  Schwarms  von  Cumanern.
  Sie  hatten  in  der  Bulgarei  eine  Niederlage  von  den
1124  Byzantinern  erlitten,  und  jener  Haufen  hatte  sich  nach  Ungarn
  geflüchtet;  Kön.  Stephan  II.  gab  also  diesen  alten
Halbbrädern  seines  Volks  ein  schönes  Stück  Domainen-Landes
  jenseits  der  Theiß  zur  Wohnung.  Ungefähr  dreißig  Jahre
nachher  kamen  auch  —  wer  weiß  von  welchem  Zufalle  geführt?
  oder  wie  vielleicht  die  damaligen  Kreuzzüge  Veranlassung
  gegeben?  —  mehrere  tausende  von  Flandrern  und  Niederdeutschen
  nach  Ungarn  und  Siebenbürgen.  Weil  auch  sie,
durch  eigene  Privilegien  König  Geisas  II.  begünstigt,  bei  ihrer
  Deutschen  Lebensart  blieben,  und  auf  freien  königlichen
Domainen-Gütern  sich  niedergelassen  hatten,  so  entstund  und
erhielt  sich  ihre  eigene  Verfassung.  Wo  der  verschiedenen
Völkerschaften  so  viele  sind,  wie  in  Ungarn  und  Siebenbörgen,
  wo  die  Verschiedenheit  in  Sprache  und  Lebensart  und
im  ganzen  National-Charakter  die  Contraste  so  scharf  macht,
und  auch  selbst  die  Regierung  Jahrhunderte  lang  so  wenig
that  oder  thun  konnte,  um  allmälig  zusammenzuschmelzen,
da  mochten  sich  die  Spuren  des  ersten  Werdens  der  Dinge
leicht  bis  zu  den  neuesten  Zeiten  herab  erhalten.
Jo.  Szegedi  Andreas  II.  Saxonum  in  Transsylvania  libertatis
astcrtor  (in  dipl.  a.  I224.)  Jaurini.  1251.

Die  Grundverfassungen  der  Sachsen  in  Siebenbürgen  und  ihre
Schickfale.  Offenbach,  1792.  8.