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manischen  Tuͤrken  nicht  entgegengehen  wollte,  so  dringend
auch  die  Byzantiner  baten,  und  so  hart  es  ihm  der  Pabst
auflegte.

5.  Verfassung  und  Cultur  des  Landes  aber  sind  unter
ihm  und  durch  ihn  um  mehr  als  ein  paar  Menschenalter
fortgeruͤckt,  und  Ungarn  schien  damals  durch  manche  constitutionelle
  und  gerichtliche  Veraͤnderungen,  die  er  einfuͤhrte
oder  beguͤnstigte,  selbst  uͤber  Deutschland  sich  erheben  zu  koͤnnen.
  Er  jagte  die  Juden  ganz  aus  dem  Lande,  weil  er  sah,
daß  sie  gemeinschädlich  waren,  und  er  auf  Kosten  des  Gemeinwohls
  keinen  Nutzen  seiner  Kammer  suchte.  Er  verbot
alle  Gottes-Urtheile,  und  duldete  nur  noch  die  gerichtlichen
Duelle.  Er  machte  zum  Gesetz,  was  damals  in  Deutschland
bei  großen  Verbrechen  weder  als  Gesetz  noch  als  Sitte  galt,
daß  bloß  der  schuldige  bestraft  werden  sollte.  Er  regulirte
  die  gutsherrlichen  Rechte  und  die  Verpflichtungen  der
Bauern,  wie  man  nie  auf  Deutschen  Reichstagen  auf  jener
ihre  Fixirung  und  auf  dieser  ihre  Erhaltung  bedacht  gewesen.
Der  ganze  Begriff  eines  nobilis  änderte  sich  unter  ihm,  und
damit  gewann  eine  sehr  zahlreiche  Menschenklasse  im  Staat,
ohne  daß  die  dabei  verloren,  die  nicht  unmittelbar  gewannen.
Denn  da  bisher  nicmand,  wer  nicht  zum  unmittelbaren  Aufgebote
  des  Königs  gehoͤrte,  jene  hohe  Benennung  getragen,
die  allein  zum  Genusse  mehrerer  höchst  wichtigen  persoͤnlichen
Rechte  fähig  machen  konnte,  so  geschahs  nun  unter  ihm  und
durch  ihn,  daß  auch  diejenige  Proprietärs,  die  unter  dem
Aufgebot  eines  Grafen  stunden,  den  Namen  Edelleute  erhielten.
  Er  erklärte,  daß  diese  und  jene  eben  dieselbe  Frei=  13
heiten  haben  sollten.  Die  Ungarsche  Nation  wird  mit  ewiger
  Dankbarkeit  seinen  Namen  zwischen  dem  Namen  Kön.