264

nach  dessen  Aussterben  auch  im  Mannsstamme  der  Oesterreichisch,
  Spanischen  Linie  nach  Erstgeburts-Recht  vererben;
wenn  erst  dieser  und  jener  ausgestorben,  möchte  das  Wahlrecht
  der  Nation  wieder  aufwachen.  Zwar  sollte  jeder  neue
Konig  die  alten  Freiheits-Urkunden  der  Nation  bei  seiner
Kroͤnung  bestätigen;  nur  vom  alten  Mational=  Recht,  constitutionswidrigen
  Verfügungen  sich  zu  widersetzen,  wollte  der
Hof  nichts  mehr  wissen.  Die  Natien  gab  viel  auf,  um  nur
das  schreckenvolle  Inquisitions-Gericht,  das  zu  Eperies  war,
endlich  verschwinden  zu  sehen,  und  der  Adel,  der  damals  das
decht  erhielt,  Majorate  und  Fidei-Commisse  zu  errichten,
gewann  damit  für  seine  politische  Existenz  offenbar  weit  mehr,
als  er  durch  sein  aufgegebenes  Wahlrecht  verlor.

1698  23.  Seltsame  Vorschlaͤge,  die  das  Oesterreichische  Mini—
sterium  einem  nach  Wien  berufenen  Convente  geistlicher  und
weltlicher  Großen  macht.  Ungarn  sollte  ganz  eingerichtet
werden,  wie  eine  Deutsche  Provinz,  um  das  Land  durch
Steuern  und  Abgaben  besser  zu  nutzen,  und  ohne  die  periodischen
  Verwilligungen  der  Stände  eine  ewige  Contribution
einführen  zu  können.  Zum  Glück  gelingt's  noch  dem  Erzbischof
  von  Colocza,  die  kurgsichtigen  Despoten  zu  belehren,
aber  den  Willen  sahen  doch  die  Ungarn.  Sobald  sich  also
den  Mißvergnügten  in  dem  jungen  Franz  Rakotzi  ein
Chef  anbot,  so  entspann  sich  eine  neue  Verschwörung.  Lon-*

  guebal  entdeckt  sie,  aber  Rakotzi  entwischt  doch,  selbst

Nob.  von  Wienerisch-Neustadt  hinweg.

AMlemoires  du  Prince  François  Rakoczy  sur  15  Guerre  de  Hongrie

  depuis  1703  jusqufä  sa  bn,  finden  sich  in  Histoire  des
rævolutions  de.  IIongrie,  à  la  Iaye  1730.  12.

1.  Weder  Kön.  Leopold  noch  Kdn.  Joseph  I.  erleben
  den  Ausgang  der  Rakotzischen  Unruhen.