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G.  Schwarz  slores  sparsi  ad  tabulas  pignori  relictarum  tredecim
  Civitatum  Sazonicarum  terrae  Scoepusiensis  in  iungaria
  superiori.  Rintclii,  1765.  4.

Exbosé  préliminaire  des  droits  de  la  Couronne  de  Hongric
sur  la  Russie  rouge  et  sur  la  Podolic,  ainsi  due  de  la
Couronne  de  Boheme  zur  les  duchès  d'’Oswictzim  et  de
Zator.  à  Vienne,  1772.  4.  (erschien  in  eben  demselb.  Jahr
auch  Deutsch).

BReponse  à  P’exposé  préliminaire  des  drolis  de  la  Couronne
de  Ilongrie  sur  la  Russie  rouge.  1773.  4.

C.  Wagneri  analecta  Scepusii  sacri  et  prolani.  P.  I.  —  10.
Viennac,  I773—78.  J.  enthalten  vortreffliche  Beirräge  zumehreren
Dheilen  der  Geschichte  von  Ungarn.

1332  3ae.  Kön.  Joseph  II.  Die  Freude  über  die  geschenkte

1790

allgemeine  Neligions-Freiheit  wird  bald  durch  die  Entdeckung
verbittert,  daß  es  Grundsatz  der  neuen  Negierung  sey,  alles

der  unumschränkten  Winlkühr  eines  einzigen  zu.  unterwersen.

Die  Nation  sah  mit  großem  Erstaunen,  daß  ihr  König  nicht
einmal  ihre  Rechte  beschwören,  und  eben  deswegen  sich  nicht

krönen  lassen  wolll.

Zwar  war  am  guten  Willen  des  neuen  Horrschers,  das
Reich  groß  und  blühend  zus  machen,  gewiß  nicht  zu  zweifeln,
denn  er  #üh  es  ja  recht  als  sn  Eigenthum  an;  aber  keines

SLtandes  Rechte  und  keines  Corps  Eigenthum  wurde  geschont

  und  der  Zweck,  der  bald  gut  schien,  bald  wirklich

gut  war;  sollte  jedes  Mittel  und  Verfahren  zum  rechtmäßigen

  Vetfahren  machen.

Ueberdieß  wurden  die  gefährlichsten  und  größten  Ent“
würfe,  wie  die  Vermefsung  des  ganzen  Reiches  und
ein  neues  Steuerspstem.  und  die  obllige  Verdrängung.
  der  Nationalsprach  waren,  mit  einer  Eilfertigkeit
  betrieben,  die  allein  schon  tausend  Fehler  hervorhringem,
und  den  Entwurf  selbst  scheitern  machen  mußte.