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besonders  den  Handel  der  Städte  in  Preußen  drückten,  sogleich
  abgeschafft.

6.  Nach  einem  fast  zwolfjährigen  Kriege  zwischen  dem

1466  Koͤnig  und  Deutschen  Orden  endlich  Vergleich  zu  Thorn.

Okt.  Die  Laͤnder  von  Culm,  Michaelow  und  Pommern,  nebst  den
Staͤdten  und  Territorien  von  Marienburg,  Sthum,  Christburg,
  Elbingen  und  mehreren  andern  Orten  vereinigen  sich
mit  Polen;  alles  uͤbrige  behaͤlt  der  Orden  —  doch  unter
Polnischer  Souverainetät.

7.  Diese  unaufhörlichen  Fehden  aber,  bei  denen  der  Kdnig
  bald  Geld  bald  Hülfe  bedurfte,  hatten  häufige  und  häusigere
  Reichstage  veranlaßt,  und  so  beschwerlich  es  dem  Adel
fiel,  immer  persönlich  zu  erscheinen,  so  sehr  lag  doch  dem  Adel
und  dem  König  daran,  daß  nicht  die  Reichstage  endlich  ganz
unbesucht  blieben.  Sie  wählten  also  seit  dieser  Zeit  auf
ihren  Provincial-Conventen,  die  sie  schon  seit  lan—
gem  her  in  einzelnen  Woiwodschaften  hielten,
bald  mehrere,  bald  wenigere  Deputirte  (nun  cii,  Landboten),
wie  Zufall  oder  allmählig  entstehende  Obserbanz  es  gaben;
Deputirte,  die  in  ihrer  aller  Namen  zum  Reichstage  gehen,
dort  Steuern  verweigern  oder  verwilligen,  und  bald  auch  in

andern  Angelegenheiten  des  Reichs  die  Rathgeber  des  Königs
seyn  sollten.  Noch  blieb  aber  den  einzelnen  Edelleuten,  wenn
sie  selbst  auch  zu  kommen  Lust  hatten,  ihr  Recht  unbenommen,
  und  kaum  daß  ein  volles  Menschenalter  seit  dem  ersten
Erscheinen  solcher  Deputirten  verflossen,  so  ward  auch  schon
1505  das  Gesetz  gemacht,  daß  ohne  ihre  Einwilligung  nichts
neues  eingeführt,  nichts  in  der  Verfassung  des  Reichs  geändert
  werden  dürfe.

Unstreitig  waren  demnach  diese  Deputirte  die  einzigen

wahren  National-Repräsentanten,  und  hier  war  der  Fall