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Lehenshoheit  als  Herzogthum.  Da  bald  nachher  Litthauen  1569
mit  Polen  völlig  zu  einem  Reich  vereinigt  wurde,  so  galt
jetzt  diese  Vereinigung  auch  dem  neuerworbenen  Livland.
Stanisl.  OCrichovii  L.  VI.  Annalium  (I1548-52.)  iun  der  Laͤps
Ausg.  von  Dlugosz.  T.  II.  p.  1485.  seqq.
Sitzismundi.  Augusti  Epistolac,  Legationes  ot  responsa.  Lips.
1703.  8.
A.  M.  Gratiani  Vita  Jo.“  Fr.  Commondon,  (päbsttichen  Legaten
in  Polen  zur  Zeit  Kön.  Sigism.  Aug.)  Paris.  1660.  4.

III.  Per.  Könige  aus  verschledenen  Familien.

1.  Zehnmonatliches  Zwischenreich  nach  Kön.  Siegmund  1574
Augusts  Tod.  Die  Wahl  war  diesmal  voͤllig  frei  deun  Jul.
der  Jagellonische  Mannssiamm  war  mit.  Siegmund  Ungust
ganz  ausgestorben,  und  niemand  hatte  natürliche  Erwartungen.
  Desto  stärmischer  aber  mußte  sjs  werden;  denn  für
viele  Fälle,  die  jetzt  eintraten,  gaben  weder.  Gesetze  noch  Observanz
  ein  Regulativ.  Zum  Glück  vereinigten  sich  sämmtliche
  Stände  der  untheilbaren  Republik  schon  auf  dem  Convocations,Reichstage
  mit  einander,  daß  uiemand  we-  5,3
gen  der  Religion  gestraft  oder  verfolgt  werden  solle;  doch  %
sollten  alle  Bisthümer  und  andere  Kirchenpfründen  der  katholischen
  Parthie  bleiben.  Dies  mußte  auch  der  —  end=  15-z
lich  gewählte  Kön.  Heurich  von  Aniou,  noch  ehe  er  grr
nach  Polen  kam,  beschwoͤren.  Es  war  sehr  weise,  daß  man
sich  hierüber  recht  feierlich  vereinigte,  noch  ehe  der  Haupturheber
  der  Bartholomäus-Racht,  den  sie  zu  ihrem  König  gewähltihatten,
  wirklich  sein  Reich  antrat.

2.  Erste  ausführliche  pacta  conventa,  die  diesem
König  vorgelegt  wurden.  Nicht  bloß,  Reichs-Verfas-