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sung  und  National-Freiheit,  oder  richtiger  Adels,Freiheit
sollten  dabei  gewinnen,  sondern  Polen  wollte  auch  von  seiner
Verbindung  mit  Frankreich  großen  Nutzen  ziehen.  Als  wahres
  Palladium  der  neugesicherten  National-Freiheit  sah  man
an,  daß  nie  zu  Lebezeiten  des  Königs  der  Nachfolger  gewählt
werden  dürfte;  und  nicht  eimmal  Form  und  Ordnung  der
Wahl  wollte  man  genau  bestimmen  lassen,  weil,  wo  alles
gleich  sey,  auch  freier  und  unbeengter  Spielraum  bleiben
müsse.  *

A.  M.  Fredro  Gesta  Populi  Poloni  sub  Henrico  Valesio.  Gedani.

  1652.  4.  und  in  der  Sammlung  der  Scr.  rer,  Polon.
Amst,  1698.  4.

J.  D.  Sulicovi  Comment.  rer.  Polonor.  a  morte  Sigism.  Aug.
(bis  1588.)  Gedani.  1647.  4.

R.  Ieidensteinii  L.  XII.  rer.  Polon,  ab  excessu  Sigism.  Aug.
(bis  1603.)  Francof  169#4.  fol.

3.  Vier  Monate  nach  seiner  Krönung  reist  Henrich
1534wie  ein  Fluͤchtling  wieder  von  Cracau  hinweg
Jun.  uach  Frankreich,  und  wie  er  auf  den  von  der  Nation  be-1525
  stimmten  Termin  nicht  zurückkam,  entsetzte  sie  ihn  der
Gli.  Regierung.

14.  Der  mächtigste  Theil  des  Adels  wählt  die  Schwester
Dec.  Kön.  Sigmund  Augusts,  die  Prinzessin  Anna  und  ih-1575.ren
  designirten  Bräutigam,  den  F.  Stephan  Ba-1586
  thori  von  Siebenbuͤrgen.  Er  siegte  auch  über  seinen  Gegner,
  den  Kais.  Maxrimilian,  den  die  Senatsparthie  gewählt
hatte.  1
4.  Errichtung  dreier  höchsien  Reichsgerichte.  Für  Litthauen
  in  Wilna  (1581.),  für  Großpolen  in  Petrikau  und
für  Kleinpolen  in  Lublin.  Doch  blieb  noch  immer  die  gerichtliche
  Organisation  des  Reschs  und  die  Gecsetzverfassung
desselben  höchst  mangelhaft.