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gemeine  Verwuͤnschungen  zuzog,  bald  wahres,  anerkanntes
Recht  werden  konnte.  Man  half  sich  denn  freilich,  so  gut
man  konnte,  und  die  Zeiten  der  Entstehung  des  liberum  veto
  waren  auch  die  Zeiten  der  Entstehung  der  Conföderationen.
  Gewoͤhnlich  aber  ist  ein  recht  wirksames  Mittel
gegen  ein  großes  Staatsübel  zugleich  auch  eine  sehr  gefahrvolle
  Operation.
Laur.  Joh.  Rudawski  L.  IX.  hbistoriarum  Polon.  ab  excessu
Vladislai  IV.  usque  ad  pacem  Olivenscm.  Ed.  et  bistoriam

in  compendio  adjecit  usque  ad  a.  1668.  Laur.  Slizler.  Varsav.
  1755.  fol.

Vesp.  a  Kochow  Hochowski  Annales  Poloniac  ab  obitu  VIadislai
  IV.  Cracov.  1683.  fol.  Climacter  I.  II.  III.,  weil  die
211ährige  Negierung  Kön.  Joh.  Casimirs  in  diesem  Werk  beschrieben,
  so  hat  der  Verf.  das  Ganze  in  drei  Climacteres  ge,

tbeilt.  Der  Verf.  schreibt  ziemlich  unpartheüsch;  er  hatte  selbst
im  Cosackenkrieg  gedient.

Joach.  Pastoril  ab  IIirtenberg  historiae  Polonicae  plenioris  P.
I.  II.  (bis  1651.)  Gedani.  1685.  8.

Samuel  Pufendorf  L.  XIX.  de  rebus  gestis  Frid.  Wilh.  Elect-Brandenb.
  Berol.  1605.  fol.

1688.  15.  Cosackenkrieg.  Weder  der  König  verstund  die

1654  Kunst,  auf  ein  Volk  dieser  Art  zu  wirken,  noch  konnte  man
mit  einem  Chef,  wie  der  Hettman  Chmielzki  wan,keinen  sicheren
  Frieden  schließen.  Auch  war  selbst  unter  den  Polnischen
Großen  ein  so  wilder  Gcist  der  Anarchie,  daß  sie,  zum  größten
  Schaden  des  Reichs,  die  Unternehmungen  der  Cosacken
begünstigten.  Selöst.  der  Kron-Unterkanzlen  Hieron.  Radzicjowski,
  correspondirte  erst  heimlich  mit  ihnen,  und  wie  seine
Verrätherei  entdeckt  worden,  bot  er  in  Schweden  alles  auk,
um  die  Kön.  Christina  und  ihren  Nachfolger  Karl  Gustab
zum  Kriege  gegen  sein  Vaterland  zu  bewegen.