345

ein  Verwandter  des  alten  zaarischen  Hauses  war.  Auch  um
des  Vaters  willen  hatte  man  ihn  gewählt,  denn  der  Vater,
der  Metropolit  zu  Rostow  war,  genoß  allgemeine  Achtung
und  Liebe.

Noch  ehe  er  aber  in  Moskau  ankam,  ward  nach  dem
Rath  der  vornehmsten  Geistlichen  eine  Urkunde  aufgesetze,
worinn  seine  Wahl  bestätigt,  und  ihm  für  sich  und  alle
seine  Nachkommen  unumschränkte  Gewalt  des
Zaaren  übertragen  war.  Diese  Urkunde  wurde  noch  vor
der  Krönung  von  allen  Ständen  (Clerus,  Adel  und  Bürgerschafts,
  Deputirten)  unterzeichnet  und  ausgefertigt,  daß  also
die  feierlichste  Zustimmung  der  ganzen  Nation  nicht  bezweifelt
werden  konnte.

Doch  darf  es  nicht  befremden,  nach  so  schrecklichen  Stürmen,
  als  Rußland  seit  einem  Jahrzehend  erlitten  hatte,  von
übertragener  unumschränkter  Gewalt  zu  hören.
Wahrscheinlich  wollte  dieses  nicht  mehr  sagen,  als  Michael
Romanow  soll  Zaar  seyn,  ohne  daß  ihm,  wie  seinem  Vorgärger
  Schuiskoi,  oder  wie  auch  bei  der  Wahl  des  Polnischen
  Prinzen  Wladislav  geschehen,  eine  Capitulalion  vorgelegt
  werde.  Die  Großen  wollten  sich  also  keine  besondere
neue  Rechte  bedingen,  die  Geisilichkeit  wollte  mit  ihrem  alten
Einflusse  zufrieden  seyn,  und  keine  neue  Vorzüge  suchen,  denn
Schuiskois  Zeiten  hatten  gelehrt,  daß  die  neuen  aristokratischen
  Prärensionen  ein  Keim  der  wildesten  Anarchie  seyen.
Weil  auch  diesmal,  wie  wohl  nie  vorher,  Deputirte  aus  allen
  drei  Ständen  und  allen  Städten  des  Reichs  beisammen
waren,  so  hätte  schwerlich  eine  einmöthige  Capitulation  zu
Stande  kommen  kbnnen.

War's  aber  auf  diese  Weise  geschehen,  daß  dem  Hause
Romanow  die  hohe  Zaarwürde  übertragen  worden,  so  war