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wichtigen  Bedienungen  vergeben,  keine  Domainen  veraͤussern,
sich  nicht  vermaͤhlen,  noch  einen  Nachfolger  ernennen;  keinen
Edelmann  ohne  böllige  Ueberführung  zum  Tode  verurtheilen,
noch  seine  Güter  confisciren.  In  allen  diesen  Fällen  sollte
Einwilligung  des  Conseils  nothwendig  seyn.

Dies  mußte  wohl  dem  ganzen  Plane  nach  nicht  bloß
Aristokratie,  sondern  wahre  Oligarchic  einiger  wenigen  großen
Familien  werden.

2.  Ueber  diesen  neuen  Dominat  aber  war  ein  Theil  des
kleinen  Adels  eifersüchtig,  und  Anna  benutzt  gleich  die  ersten
Aeusserungen  dieser  Empfindung,  um  nach  dem  sogenannten
Wunsch  ihres  Volks  die  Capitulation  zu  cassiren,  und  unumschränkte
  Regierung  anzutreten.

3.  Ostermann,  Münnich  und  Czirkaski  machten  das  Cabinet
  der  neuen  Regierung.  Der  letzte  hatte  sich  bei  der  Re-Lolution,
  wodurch  die  Capitulations-Acte  aufgehoben  worden,
ein  großes  Verdienst  erworben,  Zum  Cabinets-Minister  fand
ihn  aber  nur  Ostermann  brauchbar,  weil  doch  ein  dritter
Mann  wenigstens  genannt  werden  mußte.

Münnich  schuf  und  vollendete  den  ganzen  Kriegsetat;
Ostermann  war  Herr  der  auswärtigen  Angelegenheiten,  wenn
anders  nicht  bei  jenem  oder  bei  diesem  Johann  Erust  von
Biron,  der  den  vertrautesten  Zutritt  zur  Monarchinn  hatte,
dazwischen  kam.,

Nachrichten  vom  Reichs-Vicecanzler  und  Groß.  Admiral  Gr.  Andr.
von  ÖOstermann  in  Büschings  Magaz.  II.  Th.  S.  Joo.  f.
Lebensgesch.  des  Gr.  Burch.  Chr.  von  Münnich.  1.  c.  III.  Th.
S.  380.  f.
1".32  4.  Neue  Gränz-Regulirung  gegen  Persien.
e#n:  Das  Land  jenseits  der  Cur  wird  an  Schah  Thamas  abge-Jun.


treten.