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Jede  Statthalterschaft  sollte  ungefähr  drei=  bis  viermal
hunderttausend  Personen  maͤnnlichen  Geschlechts  begreifen;
jede  ihren  besondern  Gouverneur,  und  gewöhnlich  noch  einen
Vice-Gouverneur  haben,  dessen  Gewalt  aber  blos  regiminelle
und  nicht  gerichtliche  Gewalt  sepn  sollte.  Deun  für  letztere
wurden  in  jeder  Statthalterschaft  eigene  Collegien  und  ein
eigenes  Ober-  Appellations-Gericht  errichtet,  und  die  ganze
Verwaltung  der  Justiz  erhielt  eine  Organisation  mehrerer
trefflich  in  einander  greifenden  Institute,  bei  der  eben  so
schleunige,  als  unpartheüsche  Rechtspflege  erfolgen  mußte.
Fede  Statthalterschaft  ward  alsdann  auch  in.  Kreise  getheilt
von  ungefähr  zwanzig  bis  dreißig  tausend  Personen  mannlichen
  Geschlechts,  und  jeder  solcher  Kreise  sollte  einen  Rentmeister,
  einen  Land-Messer,  einen  Physikus  und  fänf  Wund-Aerzte
  haben.  Was  das  Collegium  der  allgemeinen  Vorforge
und  das  Gewissens-Gericht  in  jedem  Kreise  zu  thun  habe,
ergiebt  sich  zum  Theil  schon  aus  dem  Namen.

Wird  aber  der  Despotismus  bleiben  können,  wend
einst  die  Früchte  aller  dieser  Anstalten  in  der  großen  inneren
Wohlhabenheit  des  Reichs  sich  entwickeln?  Wird  das  ungeheure
  Reich  als  ein  Reich  sich  erhalten,  wenn  durch  fortdaurende
  gute  Anstalten  die  Volkemenge  sich  vermehrt?  zund
kann  Catharina  darauf  rechnen,  daß  ihr  Geist  und  Finn
auch  auf  allen  ihren  Nachfolgern  ruhen  wird?  oder  ist  vielleicht
  gerade  bei  allen  dicsen  schönen  Plauen  schon  vorläufig
auf  den  menschlichen  Wechsel  der  Dinge  gerechnet,  also  sicher
darauf  gerechnet,  daß  doch  nie  die  Entstehung  einer  Wohlhabenheit
  zu  förchten  sey,  die  für  den  Despotismus  gefährlich
werden  könute?

Die  politische  Frciheit  ist  jetzt  im  Russischen  Neich  nur
noch  bei  den  nomadischen  Horden.