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Landes  wollten  ihre  Individualitaͤt  und  freieren  Zusammenhang
  mit  Polen  erhalten.

Endlich  wurde  doch  das  Band  enger  ange  zo-  ½%
gen.  Die  Preußen  sollten  seitdem  den  Schluͤssen  der  Polnischen
  Reichstage  sich  unterwerfen,  ihre  Landräthe  unter  den
Polnischen  Senatoren  Sitz  und  Stimme  nehmen,  ihre  Deputirten
  des  Adels  mit  den  Deputirten  des  Polnischen  Adels
zu  einem  Corps  sich  vereinigen.  So  sehr  sich  die  Preußen,
die  ihr  Recht  verstunden,  zu  widersetzen  suchten,  so  sehr  gewann
  doch  seitdem  die  Form  einer  Polnischen  Provinz  an
Wahrheit  und  Ausbildung.

16.  Gültigkeit  des  Thorner  Friedens,  in  Deutschland.
sehr  bezweifelt;  das  Deutsche  Reich  wollte  seine  Rechte  auf
Preußen  nicht  aufgeben,  und  jeder  neue  Hochmeister  zögerte
oder  eilte  mit  seinem  Polnischen  Vasallen  =  Eide,  je  nachdem
er  Hülfe  aus  Deutschland  erwarten  zu  können  glaubte.  Wie
die  Ritter  den  Markgr.  Albrecht  von  Brandenburg  zu  ihrem  1511
Hochmeister  wählten,  so  hofften  sie  nicht  bloß,  durch  Hülke
des  Brandenburgischen  Hauses,  der  Polnischen  Verpflichtung
sich  entledigen  zu  können,  sondern  sie  erwarteten  auch  von
Kön.  Sigismund  selbst  große  Nachsicht.  Der  neue  Hochmeister
  war  seiner  Schwesier  Sohn.

17.  Albrechts  Krieg  mit  Polen;  doch  Deutsche  1520
Hülfe  fehlte  vdllig.  Der  Hochmeister  mußte  ellen,  Frieden
zu  schließen,  und  der  König  selbst  machte  ihm  einen  Vorschlag,
  der  zu  verführerisch  war,  als  daß  der  junge  Deutsche
Prinz  härte  zaudern  sollen,  ihn  anzunehmen.  Er  wollte,  um
des  Deutschen  Ordens  als  Nachbars  ganz  los  zu  werden,  was
bisher  Ordensland  war,  dem  Prinzen  für  sich  und  seine  Brüder
  und  für  ihrer  aller  männliche  Descendenten,  als  lehenbares
  Erbherzogthum  überlassen.  Die  einzige  Bedenklichreit

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