selbst  bekuͤmmerte.  Eben  dieses  Urtheil  gilt  auch  von  dem  Fragment
  der  Pufendorfischen  Geschichte  Kön.  Friederichs  I.,  das

Herr  Graf  Herzberg  herausgegeben.

1057  14.  Welauer  Vergleich,  zu  Bromberg  feierlich  be-Sn.
  schworen.  Der  Churfürst  erhlelt  sein.  Preußen  für  sich  und
seine  minnlichen  Erben  als  souveraines  Herzogehum;  nach
Abgang.  seines  Mannsstamms  aber  sollten  die.  Fräukischen
Markgrasen  das  Land  bloß  als  Polnisches  Lehen  haben.
Lauenburg  und  Bütow  erhielt  er  selbst  nur  als  Polnische.  Lehen.,
  und  auf  Einräumung  der  hier  verpfändeten  Starostei
Draheimumußte  er  zehen  Jahre  lang  warten.

Nun  wat  also  der  Churfürst  von  Brandenburg  sous
veraimer’Herzog  von  Preußen,  aber  das  Land,  dessen'
Souverain  er  war,  wurde  als  Provinz  regiert.  Residenz  und
Ce##ral-Regierung  aller  seiner  Sraaten  blieb-in  einem  Lande,
wo  er  nicht  die  Souprraincrät  hatre.  So  war's  unstreitig
dem  Ganzen  der  Preußischbrandenburgischen  Staagten  weit
angemessener,  aber  Preußen  verlor  viel  dabei.

is.  Gioße  Bewegungen,  die  die  neue  Souverainetät  im
Herzogthuin  Preußen  felbst  veranlaßte,  denn  wenn  auch  die
ständischen  Rechte  eben  dieselben  blieben,  wie  vorher,  so  schien
doch  die  wahrt  Garantie  verfelben  verloren.  Zwar  war  Friederich
  Wilhelm  nachgiebiger,  als  man  vom  Soiuwerain  hätte

100.  fodern  koͤnnen,  denn  er  verglich  sich  mit  seinen  Stän-Mal.
  den,  daß  gemeinschaftlich  ein  Gericht  formirt  und  besezt
werden  sollte,  vor  dem  alle  Irrungen  zwischen  Herzog  und
Ständen  entschieden  werden  könnten;  aber  man  war  einmal
gewohnt,  nach  Polen  zu  gehen,  und  dort  Recht  zu  suchen-Wie
  war  auch  unverletzte  Erhaltung  der  alten  Landesfreibeiten
  zu  hoffen,  da  der  neue  Souverain  alle  Kräfte  seiner
Lande  anstrengen  mußte,  um  eine  so  zahlreiche  Armee  zu