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abwechslendem  Siege  um  den  Besitz  des  Throns.  Oft  regierten
  zwei,  oft  mehrere  Prinzen  zugleich,  und  kein  Recht
galt,  als  das  des  staͤrkeren.

11.  Ueberdieß  stieg  der  Clerus  während  dieser  Unruhen
zu  einer  Macht  empor,  die  sowohl  dem  Ansehen  des  Kbnigs,
als  der  alten  Nationalfreiheit  höchst  nachtheilig  seyn  mußte.
Hier,  wo  wenig  Handel  Statt  hatte,  wo  aller  Reichthum
der  Nation  blos  in  Grund-Eigenthum  bestund,  auch  in  vielen
  Gegenden  des  Landes  der  Umfang  des  fruchtbaren  Grund-Eigenthums
  sehr  eingeschränkt  war,  hier  mußten  sich  manche
nachtheilige  Folgen  des  clerikalischen  Reichthums  weit  fühlbarer
  machen,  als  in  andern  Ländern.  Schon  König
Erich  der  Heilige  hatte  erlaubt,  den  Kirchen  so  viel  zum155.
vermachen,  als  man  wolle,  und  sein  Nachfolger  Karl  L
Suerkersohn  —  der  erste,  der  König  der  Schwedent#llund
  Gothen  hieß  —  verstattete  dem  Clerus  eine  Immuni-  L
tät  von  aller  Laien  =  Jurisdiction,  die  leicht  unter  seinem
Sohne  und  Nachfolger  bis  zur  völligen  Ausbildung  eines  ganz
unabhängigen  Korps  ausarten  konnte.  Auch  ließ  sich  der
Clerus  bald  von  allen  Abgaben  frei  machen,  und  so  drückend
hier  die  Zehenden  werden  mußten,  so  einmüthig  arbeiteten
König  und  Elerus  an  voller  Einföhrung  derselben.

12.  Selbst  in  der  Erweiterung  der  Gränzen  des
Reichs  wurden  die  Wirkungen  des  clerikalischen  Eifers  empfunden;
  denn  statt  daß  im  zwölften  und  dreizehnten  Jahrhundert
  andere  Europische  Völker  nach  Asien  zogen,  führten
  die  Schweden  ihre  Christlichen  Eroberungs-Kriege  gegen
die  Finnen.

König  Erich  der  Heilige  machte  den  ersten  beträchtlichen
Anfang.  Er  unterijochte  einen  großen  Theil  derselben  im
Norden  von  Schweden  (Hel  singland  und  Jempteland),