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schen  unter  einander,  dle  aus  der  natürlichen  Beschaffenheit
des  Landes  entsprangen,  haben  dem  publicistischen  Schicksal
der  Nation  weit  nicht.  den  nachtheiligen  Einfluß  auf-  die  Cultur
  derselben  verstattet,  den  man  nach.  aller  bistorischen  Analogie
  fast  gewiß  hätte  erwarten  sollen.

So  wurde  hier  der  allgemeine  Landfrieben  um
mehr  als  ein  Jahrhundert  früher,  Gesetz  und  Sitte  äls  in
Deutschland;  die  Gesetzgebung  kam  in  Upland  schon  zu

1295  Ende  des  dreizehnten  Jahrhunderts  zu  einer  Vollendung,  an
die  man  damals  weder  im  Deutschen  Reich  noch  in  einzelnen
  größeren  Deutschen  Stgaten  denken  zu  koͤnnen  schien,
und  gegen  die  gerichtlichen  Gottes-  Urtheile  finden
sich  hier  schon  Reichsgesetze  zu  einer  Ztit,  da  man  sie  in
Deutschland  fast,  noch  überall  im  Gange-  sah.  Nichts  aber
schien  langsamer  empor  zu  kommen  als  Staͤdte  und  staͤdtische
Verfassungen,  und  selbst  Stockholm,  dessen  erste  Anlage
Birger  Jarl  der.  Vater  König  Waldemars  I.  gemacht  harte,

1254  wurde  endlich  erst  zu  Ende  des  vierzehnten  Jahrhunderts
  zur  volkreichen  Stadt.

16.  Zuletzt  entstund,  durch  ein  günstigscheinendes  Schicksal,
  eine  Union  sämmtlicher  drei  Nordischen  Reiche.  Den
Schweden  war  die  elende  Regierung  Albrechts  von  Meklenburg
  längerhin  unerträglich  gewesen,  sie  übertrugen  also  ihre
Krone  der  Königinn  Margareth  von  Dänmark  und
Norwegen,  die  vor  kurzem  erst  in  diesen  beiden  Reichen

1½8  ihrem  Sohne  Olof  gefolgt  war.  Die  Schlacht  bei  Fahlgelr.

  köping,  in  der  Albrecht  selbst  gefangen  wurde,  versicherte
ihr  den  Besitz  von  Schweden.

17.  Großer  Plan  der  ewigen  Vereinigung  dieser
drei  Reiche  Nicht  nur  sollten  die  eigenen  Fehden  derselben,
  die  der  steigenden  gesellschaftlichen  Cultur  höchst  nach-