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b)  1585.  21.  Febr.  mit  Gunnila  Bielke  T.  eines
Schwedischen  Reichsraths.
st.  150z.  21.  Mak.
Aegid.  Girs  Kon.  Johann  den  Illdes  Chrönika,  utgiswen  af
A.  A.  von  Stiernman.  Stockholm,  1745.  4.  6
(386%6  I.  Stettiner  Friede  mit  Dänumark.  Schweden
Laer  begab  sich  alles  Rechts  an  Norwegen,  Schonen,  Halland,
Blekingen,  Jämteland  und  Herjedalen;  Dänmark  gab  alle
Ansprüche  an  Schweden  auf.
J.  Arkenholz  Versuch  einer  pragmatischen  Historie  von  Verträgen
sreier  Staaten,  wobei  der  Stettinische  als  eine  Probe  angebängt
  ist.  Aus  dem  Schwed.  Cassel,  1253.  3.  eine  bloß  zufällig
  merkwürdige  Schrift.

2.  Krieg  mit  Rußland.  Die  Veranlassung  gaben
die  Livländischen  Händel.  Im  Frieden,  der  endlich  unter
dem  nachfolgenden  Kdnig  zu  Teusina  (1505.  18.  Mai.)  geschlossen
  worden,  behielt  Schweden  Estland  und  Narva  nebst
andern  dort  in  Besitz  genommenen  Ortschaften.  Kerholm
aben  sollte  den  Russen  zurückgegeben  werden,  so  bald  eine
ordentliche  Gränzscheidung  zwischen  beiden  Reichen  gemacht
sep.  Die  Gränzen  in  Lappland  wurden  noch  selbst  durch
diesen  Frieden  bestimmt.

3.  Unstete  Religions,  Gesinnungen  des  König
  s.  Die  Gefahr,  die  für  den  Religions-Zustand  und  die
Verfassung  des  Reichs  daraus  entsprang,  schien  größer,  als
sie  wirklich  war,  und  als  sie  je  bei  dem  Charakter  des  Koͤ-nigs
  werden  konnte.  Denn  er  hatte  nicht  Muth  genug,  etwas
  entscheidendes  zu  wollen,  und  vielleicht  auch  nicht  Verstand
  genug,  um  recht  zu  wissen,  was  er  wolle.  Oft  schien
es  mehr  nur  ungluͤckliche  theologische  Spielerei  als  Plan  zu
seyn,  und  oft  stund  sein  Siun  mehr  nach  der  Griechischen
als  nach  der  Römischen  Kirche.  Daher  konnte  selbst  ein  so