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ligionszustandes,  wie  er  zur  Zeit  Gustavs  L  gewesen;  nur
daß  noch  einige  papistischscheinende  Gebräuche  abgethan
wurden.

2.  Kön.  Siegmund  selbst  muß  endlich  die  Acte  unter-1594

  schreiben,  und  so  bald  sich  zeigt,  daß  er  gegen  seine  eigene
Unterschrift  Versuche  mache,  vereinigen  sich  sämmtliche  Reichs-155

  slände  zu  Süderkdping  in  einer  neuen  noch  nachdrück-Oct.

  licheren  Acte,  daß  die  Evangelischlutherische  Religion  die
alleinherrschende  und  allein  geduldete  Landes-Religion  seyn
sollte.  Auch  wurde  jetzt  schon  Herz.  Karl  zum  Reichsvorsteher
  erklärt.

3.  Siegmunds  schlaue  Politik,  das  Interesse  des  Reichsvorsiehers
  und  der  Reichsräthe  zu  theilen,  und  letzteren  in
weiter  Ferne  hin  die  Hoffnung  zu  zeigen,  daß  auch  sie  in
Schweden  werden  könnten,  was  der  Senat  in  Polen  sey.
Herz.  Karl  aber,  der  kein  anderes  letztes  Jiel  kannte,  als
die  Krone,  wußte  die  Reichssiände  zu  gewinnen,  und  das
Problem  seiner  Wünsche  löste  sich  glücklich  oder  unglücklich,
je  nachdem  die  demokratische  oder  aristokratische  Parthie
siegte.

Letzterer  war  es  nicht  unangenehm,  wenn  sich  ihr  Koͤnig
zu  Warschau  befand,  jene  aber  konnte  durch  das  lebhaft  aufgeregie
  Religions-Juteresse  zu  jedem  Ziel  hingesuͤhrt  werden.
Man  sah  zwar  wohl  ein,  welch  eine  gefährliche  Verletzung
der  gesetzmäßigen  Thronfolge  es  sey,  wenn  nicht  nur  Siegmund
  entsetzt,  sondern  auch  sein  Sohn  Uladislaus  und  sein
Halbbruder  Herzog  Johann  übergangen,  und  dem  Vaters-Bruder
  die  Krone  gegeben  werden  solle;  aber  die  demokratische
  Parthie  hielt  alles  für  recht  und  gut,  was  zur  Sicherung
  der  Religionsfreiheit  diene.