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der  vormundschaftlichen  Regierung  uͤber  zwanzig  Millionen.

1665  Auch  mußten  die  Verordnungen,  die  in  eben  derselben
Zeit  wegen  der  Ehen  zwischen  adelichen  und  bürgerlichen
  Personen  ergiengen,  und  die  dem  Adel  zu-1671

  gesicherten  Rechte  der  Guts-Gerichtbarkeit  großen
Widerwillen  der  übrigen  drei  Stände  erregen.  Die  Aristokratie
  schien  jetzt,  auf  Kosten  des  Königs  und  aller  übrigen
Stände,  ihr  Reich  recht  vollenden  zu  wollen.

1660  3.  Friede  zu  Oliva.  Der  Koͤnig  von  Polen  entsagt

V.  seinen  Ansprüchen  auf  Schweden,  Esthland,  Oesel  und  das
Schwedische  Libland.  Der  Kaiser  und  Churbrandenburg  wurden
  bei  dem  Frieden  mit  eingeschlossen.

enn.  Coppenhagner  Friede  mit  Dänmark.  Grundlage  desselben
  war  der  Roeskilder;  nur  mußten  Drontheim  und  Bornholm
  an  Dänmark  zurückgegeben  werden.

1661  Friede  mit  Rußland  zu  Kardis,  dem  von  Stol-Inl,

  bowa  gemäß.

4.  Unter  den  Aristokraten  selbst  entwickelten  sich  zwei
Parthien;  die,  an  deren  Spitze  de  la  Gardie  stund,  war
für  Frankreich,  und  die,  deren  Haupt  der  Reichs-Rath
Bioͤrnclos  war,  hielt  die  Theilnehmung  am  Französischen
Interesse  dem  Vaterlande  nachtheilig.  Endlich  siegte  aber
die  Franzöôsische  Faction,  und  Ludwig  dem  XIV.  zu  Ehren

1675fängt  Schweden  Krieg  an;  aber  sowohl  in  Preußen
als  in  Pommern  verloren  die  Schwedischen  Waffen  ihren
alten  hbohen  Ruhm.  Auch  erwachten  mit  einemmal  so  viele
Feinde  von  Schweden,  daß  nur  die  hohe  Autorität  Ludwigs
XIV.  endlich  die  Zurückgabe  dessen  bewirkte,  was

1670  Dinmark  und  die  Braunschweig-Lüneburgischen
Fürsten  und  Churfürst  Friederich  Wilhelm  von
Brandenburg  erobert  hatten.