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drei  Jahre,  ordentliche  Reichstage  gehalten  worden.  Der
Koͤnig  legte  den  Staͤnden  die  Etats  vor,  und  legte  sie  ihnen
fast  noch  vollstaͤndiger  vor,  als  ehedem,  denn  schon  1693.
konnte  er  beurkunden,  daß  in  Friedenszeiten  gar  keine  ausserordentliche
  Beitraͤge  des  Reichs  mehr  noͤthig  seyen,  und  die
ordentlichen  laufenden  Einnahmen,  selbst  zu  Deckung  ausserordentlicher
  Ausgaben,  hinreichten.

Wohl  war  aber  auch  vorauszusehen,  wie  leicht  es  ein  so
reich  gewordener  Koͤnig  bald  bis  zur  voͤlligen  Unumschränktheit
  seiner  Gewalt  bringen  koͤnne,  besonders  da  er  ein  guter
Staats-Wirth  war,  und  allen  Ueberschuß  seiner  Einkuͤnfte
auf  eine  treffliche  Flotte  und  Land·  Armee  wandte.

Handlingar  om  Riksdagen  1682.;  utzgisne  af  J.  H.  Liden.  Norrköping.

  1788.  8.

7.  Der  demüthigere  neue  Canzlei=  Stil  wirkte  noch  mit
hinzu,  und  es  müßte  unbegreiflich  scheinen,  wie  selbst  die
Stände  so  jämmerlich  vergessen  konnten,  was  erst
noch  eilf,  zwölf  Jahre  vorher  geschehen,  wenn  man  1693
nicht  die  Macht  einer  einmal  einreissenden  Hofkriecherei  wüßte.  Hod.
Ach  wie  mancher  hohen  oder  geringen  Adels  mochte  hoffen,
das  alte  Domainen-Stück,  das  er  besaß,  vielleicht  gerade
dadurch  noch  zu  behalten,  oder  manche  seiner  unrechtmäßigen
  Handlungen,  deren  er  sich  zur  Zeit  der  Vormundschaft
schuldig  gemacht  hatte,  gerade  dadurch  straflos  und  vergessen
  zu  machen!

Z.  Wenn  schon  also  die  Stände  nie  unumschränkte  Gewalt
  dem  König  übertragen  haben,  so  wurde  doch  der  Kdnig
unumschränkt,  und  man  moͤchte  am  Ende  wohl  gar  den
Despotismus  lieb  gewinnen,  wenn  man  hier  sieht,  wie  viel
Gutes  ein  Despote  thun  konnte.  Neun  Millionen  Dak.
Smz.  Schulden  wurden  abbezahlt,  und  fast  zwei  Millionen