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3.  Neue  Constitutions-Acte.  Die  koöͤnigliche  .
Macht  wuchs  kraft  derselben  nicht  so  wohl  auf  Kosten  der
Stände,  als  auf  Kosten  des  Reichs-Raths.  Die  Reichs-Räthe
  sollten  nicht  mehr  regieren,  sondern  bloß  rathen,  nicwt
den  Ständen,  sondern  dem  Kbnig,  der  sie  setze  und  entsetze,
verantwortlich  seyn.

4.  Auch  nach  vollendeter  Revolution  zeigt  Gustav  III.
hohe  Regierungs-Kunst.  Nicht  nur  daß  er  in  allen  Theilen
für  den  Wohlstand  seines  Reichs  und  die  Finanz-Ergiebigkeit
  desselben  sorgte,  sondern  er  wußte  auch  seine  Regierungs-Sphäre
  von  aller  fremden  Thätigkeit  so  rein  zu  erhalten,
daß  weder  die  Königinn  Mutter  ihre  Hoffnungen  erfüllt  sah,
noch  die  des  Mitregierens  gewohnten  Aristokragten  mehr  als
scheinbaren  Antheil  bekamen.  Das  hatte  sich  der  Adel  nicht
vorgestellt,  wie  er  zur  Revolution  mithalf!  Gewiß  es  fehlte
Gustav  III.  sehr  wenig  zum  wahrhaftgroßen  Manne,  und
manche  seiner  Eigenschaften  würden  weit  glänzender  sich  gezeigt
  haben,  wenn  er  sie  weniger  glänzend  hätte  zeigen
wollen.

5.  Daß  aber  endlich  doch  großes  Mißvergnügen  über
seine  Regierung  ausbrechen  müsse,  war  nach  der  Nakur  seiner
  praktischpolitischen  Grundsätze  sicher  zu  erwarten,  und  so
sehr  man  längst  gewohnt  ist,  Grundsätze  dieser  Art  im  Europaͤischen
  Staaten=  Systeme  befolgt  zu  sehen,  so  sehr  verlangt
doch  das  Publicum  selbst  auch  da,  eine  verhüllte  Befolgung
derselben,  und  so  ungerne  verzeiht  man,  wenn  sie  auch  auf
die  innere  Regierung  des  Reichs  angewandt  werden.  Der
Adel  mußte  zur  Besinnung  kommen,  und  dem  Volk  mußte
es  eine  unertraͤgliche  Last  scheinen,  wie  der  Koͤnig  das  Braunt--1
weinbrennen  zum  Regal  erklaͤrte.

6.  Es  war  auch  in  dem  Betragen  der  Staͤnde,  wie