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cumc,  das  er  zut  lebenslänglichen  Benutzung  anwies.  Daher
  hat  denn  also  auch  die  allgemeine  Volks-Freiheit  weit
länger  in  Norwegen  als  in  Dänmark  sich  erhalten,  denn
Norwegen  hatte  keinen  König,  wie  Knud  der  Große  war,
und  selbst  bis  tief  herab  in  die  Zeiten  der  Dänischen  Herrschaft
  konnte  die  Aristokratie  in  Norwegen  nie  alle  die  Rechte
erhalten,  die  ihr  in  Dänmark  unstreitig  zukamen.  Schon
die  freie  Jagd,  die  in  Norwegen  jedem  Gutsbesitzer  blieb,
war  ein  Dinkmal  der  unversehrteren  Volksfreiheit.

Suenonis  Aggonis  historia  legum  Castrensium  BR.  Canuti  M.
in  Langebek  Scriptt.  T.  III.  p.  139.  sedd.  coll.  Koefod  Aucher
Loo  Historie  T.  I.  p.  i6.  scqd-  ⅜„

Tyge  Rothe  Nordens  Staats-Forfatning  for  Lehnstiden.  f.  I.  II.
D.  Kiobenh.  1781.  2c.  8.  Auch  ins  Deutsche  übersetzt.  Kopenh.
u.  Lpz.  1734.  Ein  Werk  voll  Veranlassung  zu  trefflichen  Untersuchungen.
  "

10MitSuenEstrithfonaberdcmSchwestewOohne
spzz  Canuts  des  Großen  faͤngt  endlich  eine  Dynastie  an,  die  sich
vier  Jahrhunderte  hindurch,  bis  auf  die  Zeit,  da  der
erste  Oldenburger  gewählt  wurde,  ununterbrochen  erhielt.
Aber  welche  Zeiten  moͤgen  die  der  ersteren  zwei  Jahrhunderte
  gewesen  seyn?  Von  sechzehn  Koͤnigen,  die  in  dieser
Periode  der  ersteren  zwei  Jahrhunderte  regierten,  starben
neun  eines  widernatuͤrlichen  Todes,  und  die  glänzendsten
Regierungen,  wie  die  des  siegreichen  Kön.  Waldemar  1.
und  seines  Sohnes  Waldemars  ll.  waren,  hinterließen
bloß  in  der  Titulatur  der  Dänischen  Koͤnige  ein  Erinnerungs-Merkmal.


1157—82.  Kön.  Waldemar  J.  Seine  Eroberungen  galten  voriüglich

  den  Inseln  und  südlichen  Küsten  der  Ostsee.  Er  unterwarf

  sich  Rügen,  eroberte  Stettin  und  mehrere  wichtige  Mätze
in  Pommern.