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Jo.  Suaning  Christiernus  II.  Dansec  rex,  speculum  regis
magni,  crudelis,  infelicis,  exulis,  exemplum  oeteris.  Francof.
  1658.  12.

25.  Capitulation  desselben;  alle  eingezogenen  *
Mandgüter  mußten  dem  Adel  zurückgegeben  werden,  und  Mri,
auch  der  Klerus  capitulirte  so,  als  ob  er  freie  und  leichte
Wahl  zwischen  dem  vertriebenen  und  neuen  König  hätte.
Selbst  die  Norweger,  die  soust  wenig  ans  capituliren  ge-  „
dacht  hatten,  bedangen  sich  diesmal  in  einer  eigenen
  Urkunde,  daß  ihr  Reich  als  Wahlreich  anerbannt  54
werden  sollte.  Nov.

26.  Einführung  der  Reformation;  doch  man
konnte  es  nicht  wohl  Einfuͤhrung  nennen,  denn  der  Koͤnig
ließ  sie  mehr  kommen,  als  daß  er  sie  einfuͤhrte,  und  so
maͤchtig  vorher  die  Geistlichkeit  gewesen,  so  wenig  vermochte
sie  gegen  die  bloßen  Toleranz-Gesinnungen  des  Koͤnigs,  die
der  Odenseer  Reichstag  sanctionirte.  Denn  mit  dem  3
Prätendenten  Christian  II.  konnte  sie  sich  nicht  alliiren,  weil
auch  er  ein  Lutherischer  Ketzer  war,  und  den  neuerrichteten
Landsoldaten  durfte  Koͤnig  Friederich  sicher  trauen,  wenn
irgend  ein  Fall  kam,  wo  er  Huͤlfe  noͤthig  hatte.  Nur  in
Norwegen  hielten  sich  die  alten  Meinungen  fast  unerschüttert,
  und  dort  fand  auch  der  vertriebene  König  Christian  am
leichtesten  Anhang.

Christians  Gefangenschaft.  Neugeschlossene  ewige  Ver.  153z
einigung  der  Reiche  Dänmark  und  Norwegen.

27.  Nach  Kön.  Friederichs  I.  Tod  fast  anderthalb-  3
jähriges  Zwischenreich,  denn  die  katholische  Parthie  der  Reichs-  Anr.
räthe  wollte  dem  zweiten  Prinzen  Johann  die  Krone  geben,
und  die  Lutherische  Parthie  bestund  auf  der  Wahl  des  altesten