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zwischen  Dänmark  und  den  Herzogthümern  53
Deec.
Schleswig  und  Holstein  geschlossen  worden,  war  bloß
ein  Off=  und  Defensiv-Tractat,  und  änderte  nichts  in  der
Verfassung  der  Länder.
C.  L.  Scheidü.  Norvagiae  pe,velusta  et  illibata  libertas,  in
scriptis  Socict.  Hafn.  T.  II.  p.  317.  hat  die  Idee  ausgeführt,
daß  Norwegen  1536.  keine  Dänische  Provinz  geworden  sey.
Nic.  Cragii  Annalium  L.  VI.  (1533—#0.)  cum  contin.  Stephanü

  (bis  1550.)  cura  Jo.  Grammüle.  Hafn.  1237.  fol.  Schretbart

  und  Materialien  vortrefflich,  und  die  Dänische  Uebersetzung,

die  Kiobenh.  1256.  f.  in  drei  OB.  erschienen,  hat  wegen  der

gelehrten  Vorreden,  Anmerk.  und  Beilagen  noch  merkliche  Vorzüge

  vor  dem  Sriginal.

30.  Weitere  Entwicklung  des  hierarchischen  und  dogmatischen
  Theils  der  Reformation;  D.  J.  Bugenhagen  schien
das  beste  dabei  zu  thun,  und  der  Einfluß  dieser  Veränderungen
  auf  den  Nationalgeist  selbst,  konnte  bei  der  Art,  wie
sie  geschahen,  unmoglich  groß  seyn.  In  Island  mußte
fast  Gewalt  gebraucht  werden.

Er.  Ponkoppidans  Reformations-Historie  der  Dänischen  Kirche.

Lübek,  1734.  8.

31.  Kön.  Friederich  ll.  Auch  seine  Capitulation  warts
wieder  strenger  als  die  seines  Vaters.  Er  sollte  ohne  Ein-  "
willigung  des  Reichsraths  niemanden  in  Adelstand  erheben,
und  weder  für  sich  noch  für  seine  Gemahlinn  adeliche  Güter
pfandweise  besitzen;  die  Ritterhöfe  sollten  auch  zehendfrei  seyn.
Um  die  Aristokratie  recht  zu  vollenden,  kam  bald  nachher  758z
noch  das  Gesetz  hinzu,  daß  wenn  ein  Adelicher  mit  einer
Bürgerlichen  Kinder  erzeuge,  so  sollten  diese  des  Adels  und
der  väterlichen  adelichen  Erbgüter  verlustig  seyn.

J.  J.  Pontani  vita  Friderici  ap.  de  Westphalen  monum,  rer.
Cimbr.  T.  II.