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binterlassenen  Manuseript  seine  Absicht,  nech  Mehreres  hinzuzusetzen,
  weirer  auszuführen,  oder  zu  ändern  kund  gab.  Schon
in  der  Vorrede  sollte  einiges  Neue  gesagt  werden.  Theilweise
  galt  dieses  den  Kritikern,  von  deren  Urkheilen  sich
Spittler  eine  „luliige  Zusammenstellung“  versprach.  Thrilweise
  sollte  ein  Blick  auf  die  „Geschichte  der  Publicitaͤt  im
„„Haundvoerischen  Lande“  geworfen  werden,  wobci  denn  einige
Klagen  über  die  „wunderlichen  Archiv-Gesetze,  nach  denen
„z.  B.  selbst  dem  Landes-Historiographen  der  Zutritt  ins
„Archiv  nicht  gestattet  sey,“  ferner  über  die  „Strenge  der
„Censur,  bei  welcher  selbst  kein  Minister  über  Landessachen
„ohne  Censur  schreiben  dürfe,“  Mlatz  gesunden  hälten,  und
woraus  der  Versuch  „richtigere  Begriffe  von  Publizität"“  aufzustellen
  gemacht,  und  besonders  der  Satz,  daß  „das  Archiv
„keine  Familiensache,  sondern  Staatssache  sey,“  aus  Rechtsgrundsätzen
  sewohl  als  aus  Gründen  des  Staatewohls  erwiesen
  werden  sollte.  Hoffentlich  haben  vun  jene  Klagen  ihr
praktisches  Interesse  verloren,  und  ist  aus  diesem  Grunde,  daß
es  bei  der  bloßen  Andeutung  geblieben,  nicht  zu  bedauern.
Auf  der  andern  Seite  kann  nun  aber  auch  wohl  die  Stelle
der  Vorrede  (S.  XV)  „Jwar  bei  den  wenigen  Stellen“  bis
„nicht  nur  den  Todten,  sondern  auch  den  Lebendigen,"  welche
Spirtler,  vielleicht  als  Aequivalent  für  jene  Klagen,  wegzulassen
  beabsichtigte,  stehen  bleiben.  Es  scheint  die  Stelle
Ansioß  gegeben  zu  haben,  und  es  sieht  fast  so  aus,  als  habe
man  dem  Verfasser  die  Versicherung,  womit  er  den  berührten
Gegenstand  verläßt:  „Doch  ich  verliere  Hannover  aus  meinem
  Gesichtspunkte,“  nicht  recht  glauben  wollen.  Sie  ist  jedoch,
  nach  der  Ansicht  des  Herausgebers,  der  Aufbebaltung
werth,  wärc  es  auch  vielleicht  nur  als  ein  charakteristischer
Beitrag  zur  Geschichte  Hannovers  in  der  Prriode,  in  welcher
das  vorliegende  Werk  entstand.