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Grote,  in  dieser  Beziehung  besonders  gewürdigt,  zugleich
auch  ausgefuͤhrt  werden,  „wie  ein  Haupthinderniß  der  nicht
„fortgehenden  Cultur  in  dem  Druck  der  Staͤdte  lag.“  Am
Schluß  der  Note  auf  S.  457  sollte  von  dem  neuen  Calenbergischen
  Katechismus  Koppens  die  Rede  seyn.  Ebenso
zu  S.  162  von  einem  „Primogenitur-Projekte  des  Adels,“
und  auf  S.  165,  3.  15  von  oben  von  „Struben's  Justiz-Revolution.“
  Zu  S.  130,  Z.  3  von  oben,  sollte  die
„allmählige  Formirung  der  Kammer-Register“  erzählt  werden,
  wobei  die  Bemerkung  gemacht  wurde,  daß  ditse  erst
durch  Münchhausen  ihre  rechte  Gestalt  erhalten  hätten.
S.  185  sollte  die  dort  geschilderte  Giährung  ausführlicher  entwickelt,
  und  zu  S.  491  (am  Schluß)  von  „den  Ritterpfer-„den,
  in  Beziehung  auf  den  Landtags-Abschied  von  1639“
gehandelt  werden.  Für  die  zweite  Hälste  der  S.  195  war
eine  Untersuchung  bestimmt:  „woher  die  Veränderung  komme,
„daß  jetzt  die  Landsiände  unwissender  geschienen,  als  rorher?“
Als  die  Hauptmomente  erwähnte  Spittler:  „daß  das
„Staatsrecht  jetzt  nach  und  nach  eine  ausgebildete  Wissen-„schaft
  geworden,  namentlich  auch  das  Territorial-Staats=„kecht.
  Man  mußte  mehrere  Landtags-Abschiede,  selbst
„Reichstags-Abschiede  wissen.  Je  vervielfältigter  die  Ver-„handlungen
  wurden,  desto  mehr  mußte  man  im  vollen  Zuge
„seyn;  selbst  das  Steuersystem,  besonders  vachdem  einmal  der
„Lecent  eingeführt  war,  bekam  immer  mehr  eine  seientivische
„Gestalt.  Und  in  dem  Verhältnisse,  wie  das  Regierungs=„wesen
  kunstvoller,  wissenschaftlicher  wurde,  nahm  die  Publi-„zität
  ab.  So  verstärkte  die  Wirkung  wieder  die  Ursache.
„Zufällig  verschwanden  aber  zugleich  die  wissenschaftlichen
„Männer  aus  dem  ständischen  Corps  immer  mehr,  während
„ehedem  manchmal  so  viele  Doctores  Joris,  z.  V.  im  Goͤtcstivgischen
  Stadtmegistrate  gewesen  waren,  als  im,  Rathe#