VIII

gegenwärtigen  Ausgabe,  3.  13  von  unten)  stand  und  vom
Herausgeder  als  „unrichtig““  weggestrichen  wurde.  Sie  lautete;
  „Sieht  man  aber  das  Schatzcollegium  als  Administra-„tionscollegium
  eines  gewissen  Fonds  an,  der  zu  allmähliger
„Bezahlung  einer  gewissen  Summe  übernommener  Schulden
ausgesetzt  wurde,  so  scheint  man  vermuthen  zu  müssen,
„der  Beitrag  des  Adels  zu  diesem  Fond  habe  ungefähr  die
„Hälfte  des  Ganzen  betragen  (2),  weil  sonst  in  solchen  Fällen
„die  größere  oder  geringere  Theilnehmung  am  Administrations-„collegium
  nach  dem  größeren  oder  geringeren  Beitrage  zum
„Fond  selbst  sich  richtet.“
Ellwangen,  den  16.  Nov.  1829.

Karl  Wächter.