XIV

eine  solche  Enthaltsamkeit,  Hypothesenunschuld  und  Hypothesenreinigkeit
  fordern  zu  wollen.  Manche  Theile  der  älteren
Ploß  fragmentarischen  Geschichte  scheinen  dafür  gleichsam  da
zu  seyn,  daß  sich  das  historische  Genie  in  hundertfältiger  Modificirung
  und  Anpassung  seiner  Hypothesen  übe.  Aber  da,
wo  noch  bestehende  altehrwürdige  Verfassungen  aufgeklärt,  ein
politisch-rechtlicher  Zusammenhang  entwickelt,  vielleich  gerade
die  Staatsconstitution,  in  der  wir  selbst  leben,  aufgehellt  werden
  soll,  wo  sich  überdieß  der  Historiker  höchst  selten  oder
wohl  nie  rühmen  kann,  daß  er  alle  Makerialien  zusammengebracht
  habe,  da  ist  mit  den  unschuldigst  scheinenden  Hypothesen
  eine  so  augenscheinliche  Gefahr  der  allgemeinen  Mißbilligung
  und  des  lautesten  oft  alsdann  verwirrendsten  Widerspruchs
  verbunden,  daß  kein  Mann,  der  Ruhe  und  Unbescholtenheit
  liebt,  dem  pragmatischen  Ruhme  nachgeizen,  Hypothesen
  bis  zur  zauberischen  Wahrscheinlichkeit  ausführen  wird,
selbst  wenn  es  auch  mehr  nur  Charaltere  als  politisch  rechtliche
  Entwicklungen  treffen  sollte.

Manchen  guten  Mann  würde  daher  wohl  bei  einer  historischen
  Arbeit  dieser  Art  der  angewandten  großen  Mühe
jammern,  wenn  er  nach  gedultigsier  Durchwühlung  der  tbeils
verworrensten  theils  unlesbarsten  Acten,  nach  einer  ercerpirenden
Langmuth,  die,  wie  selbst  der  Gegenstand  mit  sich  bringt,
nie  den  vollen  Lohn  des  Gesehen  werden  genießt,  am
Ende  doch  nicht  darstellen  dürfte,  was  ihm  halb  idealisch  während
  der  Arbeit  immer  vorschwebte,  wenn  er  wahrnehmen
sollte,  wie  viel  selbst  der  feineren  Wahrheit  verloren  gehen
müsse  durch  jene  habituelle  Aengstlichkeit  und  habituelle  Treue
gegen  den  gleich  anfangs  gefaßten  Emschluß,  durchaus  nichts
zu  sagen,  als  was  auch  ein  stumpferes  oder  schärfer  sehendes
Augs  noch  vach  hundert  Jahren  in  eben  denselben  Acten  und
doch  überdieß  nicht  bloß  abgeschrieben  finden  könnte,  wie  un-