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weit  entfernt  von  dem  Ehrgeiz,  vor  ihrem  doch  erblosen  Tode
wenigstens  noch  ein  betraͤchtliches  Fuͤrstenthum  zusammenzubringen,
  daß  sie  weder  ängsilichgenau  auf  ihren  vollen  Erbtheil
  drangen  noch  dem  Dannebergischen  Prinzen  August  Gehoͤr
  gaben,  der  ihnen  ihr  wirkliches  oder  vermeintes  Luͤneburgisches
  Primogeniturrecht  abkaufen  wollte.

Weit  nicht  so  einig  oder  so  wechselsweis  bereitwillig
waren  die  Descendenten  des  jüngeren  Bruders  Erust,  die
sich  in  die  Dannebergische  und  Zellische  Linie  tbeilten,
  und  seit  dieser  Theilung  manchen  so  verwickelten  Erbschafrsstreit
  hatten,  daß  kaiserliche  Commissionen  und  Austräge
  der  Vetter,  wiederholte  Vergleiche  und  Machtsprüche
nörhig  waren.

Von  mehreren  Söhnen  des  wackeren  Ernst  waren  nehmlich
  ehedem  Henrich  und  Wilhelm  endlich  allein  noch
übrig  geblieben,  und  weil  das  schwerverschuldete  Land  zwei
regierende  Herren  nicht  nähren  konnte,  weil  Henrich  wenig
Lust  vielleicht  auch  wenig  Fähigkeit  zu  regieren  hatte,  so
blieben  sie  langhin  in  einer  gemeinschaftlichen  Regierung,
bei  welcher  der  jüngere  Wilhelm  fast  einzig  das  Ruder
führte,  der  auch  schon  dadurch  einen  unverkennbaren  Vorzug
vor  seinem  älteren  Bruder  erhielt,  daß  ihm  zu  heurathen  erlaubt
  wurde,  und  daß  die  Verbindung,  in  welche  er  durch
seine  Hcurath  mit.  Daͤnnmark  kam,  seincr  Parthic  eine  Stärke
gab,  die  der  Parthie  des  älteren  Bruders  auf  keine  Weise
ersetzt  wurde.

Diese  Ungleichheit  der  Stärke  beider  Parthieen  zeigte
sich  deutlich,  da  der  ältere  Bruder,  durch  Liebe  oder  durch
falsche  Politik  verleitet,  auch  eine  Heurath  mit  einer  Lauenburgischen
  Prinzessin  unternahm,  einen  eigenen  Hofstaat  oder
wohl  gar  seinen  eigenen  Landesantheil  forderte,  und  der