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Worte  des  Friedens  so  allgemein  zu  Prag  ausgedruͤckt  und
so  kuͤnstlich  zweideutig  gestellt,  daß  Churcoͤln  ohne  ungerecht
oder  habsuͤchtig  zu  scheinen,  eine  scheinbare  Restitutionsfoderung
  machen  konnte.  Nicht  minder  partheiisch  unterschied
sich  der  Pragische  Friede  von  den  Pirnaischen  Präliminarien
in  Ansehung  der  alten  Tillyschen  Schuldfoderung.  Die  Präliminarien
  verwiesen  auf  ordentliche  rechtliche  Untersuchung,
ob  etwa  irgend  einmal  diese  vier  Tonnen  Goldes  bezahlt
werden  sollten;  im  Pragischen  Frieden  wurde  geradehin  auf
Bezahlung  derselben  gesprochen;  die  Tillyschen  Erben  sollten
von  dem  in  Braunschweig  succedirenden  Landesfürsten  und
dessen  Erben  ihre  assignirten  und  ehedem  von  dem  Braunschweig
  =  Läneburgischen  Herzog  gewilligten  400,  Ooo  Rcthlr.
zu  sordern  haben,  es  sollten  ihnen  in  acht  Jahren  nach  einander
  jedesmal  zur  Leipziger  Ostermesse  50,000  —  das  erstemal
  im  J.  1637  und  zwar,  um  jeden  weiteren  Verzug
gefährlich  zu  machen  (was  doch  bloß  bei  klaren  Schuldfoderungen
  geschehen  sollte)  sammt  zweijährigen  Zinsen  zu  fünf
Procent  von  der  ganzen  Summe,  die  gleiche  Summe  im
J.  1638  sammt  Zinsen  vom  Rest  u.  s.  w.  —  bezahlt,  und,
wenn  ein  oder  der  andere  Jahlungstermin  ausbliebe,  zu
„ihrer  vorigen  Possession  und  assignirten  Aemtern“  restituirt
werden.  Von  einer  ferneren  richterlichen  Cognition  war
nicht  mehr  die  Rede.

So  schloß  man  denn  endlich  eilfertigst  einen  Vergleich,
die  Hauptpunkte  des  Streits  wurden  aufgeklärk,  die  übrigen
zu  gütlichen.  Verhandlungen  ausgesetzt  ?),  und  der  Danne-*)

  Der  Haupttheillungsvertrag  ist  vom  14.  Dec.  1635.  f.  d.  Urk.
in  Selchow's  Magazin,  I.  Th.  n.  1.  Rehtm.  Ebr.  S.  1400.
Ein  Hauptgrundsag  bei  der  Theilung  war,  daß  die  Fürstenthu-