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konnten,  als  strenges  Recht  und  ängstlichgenane  Ausgleichung
  jemals  hätten  thun  mogen.  Das  Fürstenthum  Calenberg
  blieb  den  Zellischen  Prinzen,  und  kraft  der  klaresten
erst  vor  vier  und  zwanzig  Jahren  geschlossenen  Hausverträge,
deren  Hauptcontrahenten  damals  noch  lebten,  sollte  das
ganze  Fürstenthum,  wie  erst  vor  achtzehn  Jahren  mit  Grubenhagen
  geschehen  war,  nebst  den  Zellischen  Landen  unter
einem  Regenten  vereiniget  werden.  Je  gesährlicher  die
Zeitlaͤufte  in  Deutschland  waren,  je  mehr  man  gerade  nach
geschlossenem  Prager  Frieden  zu  fürchten  Ursache  hatte,  daß
sich  die  ganze  Kriegsscene  ins  noͤrdliche  Deutschland  ziehen
moͤchte,  desto  erwünschter  kam  nun  der  Fall,  daß  eine  neue
Macht  im  Niedersichsischen  Kreise  entstund,  die  groß  genug
war,  um  zwischen  dem  Kaiser  und  Schweden  gewaffnete
Neutralität  zu  behaupten,  deren  Beitritt  oder  Abneigung  dem
Kriege,  wie  er  schon  damals  mit  merklicher  Erschdpfung  beider
  Parthien  geführt  wurde,  einen  schleunigeren  Ausschlag
geben  konnte,  alg  Richelicus  Politik  gut  fand.

—..  Drei  Zellische  Prinzen  lebten  damals  *).  Drei  Brüder,
die  in  so  redlicher  Eintracht,  als  oft  kaum  Freunde  thun,
die  sich  wechselsweise  gewählt  haben,  seit  dem  Tode  ihres
Vaters  schon  länger  als  dreissig  Jahre  zusammenhielten.  Keiner
  der  jüngeren  sprach  vom  theilen.  Keiner  der  älteren,
dem  das  Regiment  zufiel,  machte  den  regierenden  Bruder  so
vornehm  oder  so  sirenge,  daß  Wünsche  dieser  Art  veranlaßt
werden  konnten.  Unmittelbar  nach  des  Vaters  Tode  waren

Diese  Punkte  wurden  größtentheils  erörtert  durch  einen  Vergleich

  1.  Dec.  1636  und  durch  den  Peinischen  Receß  7  Mart.
1637.

*)  August,  damals  regierender  Herr  in  Zelle,  Frlederich
und  Georg.