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sich  weigerten,  trotz  den  ersten  Gesetzen  jeder  Gesellschaft
und  trotz  ausdruͤcklicher  Gesetze  des  Landes  sich  entzogen,
und  jenen  hundert  tausenden  eine  Last  zuwarfen,  die  selbst
so  vielfach  vertheilt  doch  unerträgliche  Last  wurde.  Die
ganze  schwerdrückende  und  mit  jedem  Jahr  immer  gehäuftere
Last  der  Steuern  lag  auf  dem  Börger  und  Landmann,  der
Adel,  der  doch  gleich  dem  Bürger  Schutz  genoß,  der  mit
dem  Städter  Bürger  eines  Staats  war,  der  um  Erhaltung
des  Staats,  da  er  reicheres  und  angeseheneres  Mitglied  dese
selben  war,  noch  mehr  als  der  Städter  bekümmert  seyn
mußte,  trug  wenig  oder  nichts  dazu  bei,  um  die  unverkennbarsten
  und  drängendsten.  Bedürfnisse  des  Staats  zu  bestreiten.
  Die  damalige  Kriegssteuer  oder  Contribution,  betrug
monatlich  allein  an  baarem  Gelde  wenigsiens  18,000  Th.).
Der  sechste  Theil  dieser  Summe  war  die  monatliche  Quote
der  vier  großen  Städte;  die  Städte  Göttingen  und  Hannover
  trugen  nach  einer  alten  längst  hergebrachten  Eintheilung,
jede  ein  Driktheil  dieser  großstädtischen  Quote,  und  in  den.
Rest  derselben  theilten  sich  zu  gleichen  Theilen  die  Städte
Hameln  und  Northeim.  So  traf  den  Bürger  von  Görtingen
  eine  monatliche  Contribution,  die  wenigsiens  auf  tausend
  Thaler  stieg,  und  Himmel!  welch  ein  Zustand  war  der
Zustand  der  Bürgerschaft,  die  noch  neben  Lieferung  von  Proviant,
  Fourage,  Servis,  Unterhaltung  ihrer  Stadtcämmerei,
  Bedürfnisse  ihrer  eigenen  Festungswerke,  monatlich  tausend
  Thaler  zusammenbringen  sollte.

*)  So  viel  betrug  sie  am  Ende  des  Jahrs  1634.  Dies  war  weit
nicht  dle  größte  Summe,  auf  welche  sie  kam,  f.  Acten  der
landständischen  Commission,  welche  11.  Der.  1634
aufieng,  um  eine  allgemeingleichere  Eintheilung
  der  Contrib.  zu  machen.