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viel  so  bald  der  Landesherr  selbst,  wenn  Reichskrieg  entstund,
nicht  mehr  mit  Vasallen  und  Rittern  dem  Kaiser  zu  Huͤlfe
zog,  statt  sein  und  seiner  Ritterhuͤlfe  dem  Kaiser  rine  verglichene
  Summe  Geld  schickte,  und  endlich  selbst  durch  Reichsgesetze
  das  Recht  erhielt,  diese  Geldsummen  von  seinen  Unterthanen
  einzusammeln,  deren  keiner  an  Freiheit  vom  Beitrage
  einen  scheinbargerechten  Anspruch  machen  konnte  *)
Doch  schien  noch  immer  der  Ritter  zum  Selbststeuern  nicht
berpflichtet,  weil  er  zum  Ritterdiensie  gerüstet  seyn  mußte,
weil  jede  Steuer,  die  sein  Bauer  erlegte,  se  in  Beitrag  zu
seyn  schien,  und  oft  schien  er  am  Pachtgelde  seines  Maiers
oder  Bauern  zu  verlieren  was  dieser  dem  Landesherrn  Steuer
bezahlen  sollte.  Unstreitig  hat  aber  zu  gleicher  Zeit  der  allgemeine
  allmälige  Wechsel  aller  Verhältnisse  des  Zeitalters
den  Bauren  des  Adels  so  in  ein  näheres  Subordinationssystem
  gegen  den  Landesherrn  verflochten,  daß  dieser  nicht
blos  den  Beitrag,  welchen  der  Rirter  selbst  schuldig  war,
vom  Bauren  des  Ritters  fordern  zu  können  schien,  sondern
auch  Unterthanensteuren  und  Unterthanenhülse  **),  wie  sie
niemand  verweigern  konnte,  der  Vortheile  und  Rechte  eines
Unterthanen  genoß.  Und  wenn  dann  auch  der  Beitrag,  den
der  Ritter  mittelbar  durch  seine  Bauren  gab,  für  die  immer

*)  Rec.  Imp.  1548  §.  102.  den  auch  Strube  Obl.  juris  et  bislor.
german.  (Ed.  II.)  p.  180.  anführt.

*#)  Diese  Idee,  daß  der  Landesherr  den  Bauern  des  Edelmanns,
selbst  auch  wo  geschlossenes  Gericht  des  Edelmanus  war,  nach
allen  Beziehungen  als  seinen  Unterthanen  ansehen  lernte,  entwickelte
  sich  offenbar  erst  recht  unter  Henrich  Julius.  Die
häufig  gewordenen  Appellationen  der  adelichen  Gerichtsunterthanen
an  die  fürstliche  Canzlei  trugen  nicht  wenig  dazu  bei,  neben
dem  dah  überhaupt  das  Spstem  der  landesherrlichen  Gewalt
durch  Jagemann  und  andere  ihm  gleichdenkende  Räthe  immer
sorgfältiger  ausgebildet  wurde.