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mehr  als  ein  ·  Sechstheil  jeder  „Verwilligung,  so  bald  sich  der
Adel  ungerecht:  emzog,  fiel  ungerecht  auf  den  Städter  und
Landmann  zurück,  und  fürwahr=  in  Zeiten  der  Kriegsnoth
war  es  nicht  gleichgültig,  ob  der  arme.  Städter  und  Landmann
  jährlich  allein  an  baarem  Gelde  36000  Thaler  mehr
bezahlte  oder  nicht  *)..

Unverkennbar  war  demnach  die  Verpflichtung  des  Adels,
bei  jeder  Steuer,  welche  kraft  einmüthiger  Verwilligung  nach
Abmerzugmatrikel  aufgebracht  wurde,  seine  bestimmte  und
VBerglichene  „Quote  von  seinem  eigenen  Vermögen
Zu,  entrichten,  zund  gewiß  geschah  es  nach  reifester  Ueberlegung,
  daß  man  gleich  auf  dem  grossen  Landtage  zu
B.  raun#schwe  ig  *5)  da  sich  die  Wolfenbüttel-  und  Calenbergischen
  Stände  zur  thaͤtigsten  Theilnehmung  am  Schwedischdeutschen
  Krieg  rüstiken,  alle  Kriegssieuren  und  Beiträge  bloß
nach  jenem  Steuerfuß  abmaß,  und  daß  man  den  Adel,  unungeachtet
  er  seine  restirende  Roßdiensigelder)  bezahlen
  mußte,  in  eine  Theilnehmung  bereinzog,  die  er  bisher
gluͤcklichst  vermieden  hatte.  Doch  wie  weit  war's  noch  von
der  Landragsverwilligung  bis  zur  würklichen  Vollstreckung
solcher  Schlüsse  des  Landrages.  Welche  Energie  der  Regierung
  war  nothwendig,  um  den  ersten,  mächtigsten  Stand
des  Staats,  der  sich  noch  frei  fuͤhlte,  ob  er  schon  nicht  mehr

)  Setzt  man  die  monatliche  Contribution  auf  18000  Th.  wie  ssie
damals  war,  so  betraͤgt  dieses  jaͤhrlich  216000  Th.  Hievon  der
sechste  Theil  36000  Th.  Und  die  Quote  der  bisher  freien
Rittergüter  betrun  mehr  als  nur  einen  sechsten  Theil  des  ganzen,
  auch  belief  sich  die  Contribution  sehr  oft  und  fast  im  gewöhnlicheren
  Falle  über  16000  Th.

*  )  24  Mart.  1034  f.  deus.  unter  den  Beilagen  dieses  Theils.

".)  Bloß  die  restirenden  Noßdienstgelder  mußte  der  Adel  nachholen.
Fuͤr  die  Zukunft  wurde  er  des  Ruterdiensts  enrlassen,  weil  er
mitsteuren  mußte.