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auch  nachher  die  Kriegsraͤthe,  deren  die  angesehensten  gerade
die  Wortfuͤhrer  des  Ritterstandes  waren,  schon  den  ersten
Entwurf  der  verwilligten  Kriegskosten  so  weitschichtig  gemacht,
  daß  Cassendefecte,  die  aus  dem  Zuruͤckbleiben  des
Adels  entstunden,  kaum  wahrgenommen  wurden.  Bald
verlor  sich  aus  dem  genauesten  Plane,  weil  Regimenter  und
Compagnien  nicht  vollzählig  waren,  eine  so  ergiebige  Summe,
daß  des  Adels  geschont  werden  konnte,  und  endlich  verglich
sich  oft  der  Adel  selbst  noch  mit  den  fürsilichen  Räthen
schon  auf  dem  Landtage,  daß  statt  jenes  schuldigen  Sechstheils
  eine  kleine  Summe  als  freiwilliges  Geschenk  genommen
  wurde  *).  Wenn  denn  nach  Jahren  und  oft  wohl
mehreren  Jahren  eine  Generalrevision  der  Contributionsrechnung
  vorgenommen  wurde  75),  wenn  sich  das  Geheimniß

erst  Nachricht  von  dem  neuen  Steuerfuß,  nachdem  der  ganze
Entwurf  schon  an  den  Fürsten  geschickt  war,  und  dieser  den
Obristen  seiner  Regimenter  schon  Befehl  gegeben  hatte,  wie
viel  sie  nach  diesem  neuen  Steuerfusse  nöthigenfalls  mit  Gewalt
  an  jedem  Orte  erheben  sollten.

Daher  war  das  erste  Memorial,  welches  die  Calenb.  Städte
auf  dem  ersten  Landtage  Hers.  Georgs  22.  Febr.  1636  uͤbergaben,
  gegen  diese  geschwind  erhaltene  Immunität  der  Ritterschaft
  gerichtet.

*)  s.  Acten  des  Hilbesh.  Convents,  der  vom  24.  Jul.  bis  20.
Aug.  1637  dauerte,  vergl.  auch  hiebei  das  unter  den  Beilagen
abgedruckte  Schreiben  der  vier  grossen  Städte  an  Canzler  und
Räthe  16.  Febr.  1638.  Ohne  dieses  Schreiben  ist  der  bei
Meffinger  III.  Th.  S.  314  befindliche  Hildesh.  Landtagsabsch.
unvollständig.

**)  Eine  Revisson  dieser  Art  wurde  bei  einem  landständischen
Convente  zu  Hildesheim  10.  Jul.  1638  vorgenommen.  Es
fand  sich  aber  in  den  Rechnungen  eine  Verwlrrung,  die  recht
kläglich  war.  Man  wußte  nicht,  we  man  mit  der  Revisson  ansangen
  sollte,  denn  schon  seit  1634  war  keine  Rechnung  ordentlich
  revidirt  worden.  Es  zeigle  sich,  daß  die  Rechuungen  dieser