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freilich  war's  nicht  recht,  daß  er  sich  jener  Quote,  zu  welcher
auch  er  sich  1614  bei  der  Uebernahme  der  sechs  Tonnen
Goldes  fürstlicher  Schulden  entschloß,  zur  grossen  Beschwerde
des  übrigen  Landes  bald  wieder  cutzog,  daß  er  von  dem
Jahre  an,  da  selbst  auf  sein  Bitten  der  Schafschatz  desselben
auf  eine  gewisse  Summe  tarirt  wurde,  vier  und  zwanzig
Jahre  lang  gar  nichts  bezahlt  ?)  daß  er  dem  steigenden
Jammer  des  Städrers  und  Landmannes  zuschaute,  Lasien
auf  Lasten  demselben  zuthürmte,  jährlich  und  halbjährlich  auf
Landtagen  neue  Steuern  verwilligte,  und  doch  selbst  in  der
drängendsien  allgemeinsten  Noth,  zu  deren  Theilnehmung
auch  bei  den  klaresten  Privilegien  allein  schon  Patriotismus
hätte  bewegen  sollen,  schlauschonend  sich  zurückzog.

Ohnedieß  verschwanden  aus  jener  Matrikel  bald  mehrere
Staͤdte,  bald  mehrere  Aemter,  die  Anzahl  der  Nonvalenten
wuchs,  die  Last  der  Steuren  fiel  mit  jedem  Jahre  auf  einen
verengteren  Kreis  von  Contribuenten,  und  manche  Bürgerschaft,
  die  mit  äusserster  Ansirengung  ihre  eigene  Contributionsquote
  aufbrachte,  erlag  vollends  unter  der  neuen  unbarmherzigen
  Vermehrung  dieser  bisherigen  Quote,  die  doch  als
Supplement  der  Quote  der  Nonvalenten  nothwendig  wurde.
Ohnedieß  verschwand  auch  aus  jener  Matrikel  der  größte
Theil  der  Summe,  die  dem  Gesammrskorps  der  Stifter  und
Klöster  abzutragen  angewiesen  war,  denn  wenn  die  Univer-„sität
  Helmstädt  nicht  ganz  aufhoren  sollte,  so  mußten  die  Calenbergischen.
  Landständc  die  Steuerquote  jener  drei  Universi-*).s.

  Landtagsabsch.  von  Hannover  26.  Sept.  1636  in  ben  Calenb.

Landesconstit.  IV.  Band  c.  8.  n.  6.  pag.  94.  Man  erließ  damals

  der  Ritterschaft  20,000  Th.  die  sie  vom  Schafschatz  schuldig

war,  ahne  auch  nur  der  Zinse  zu  gedenken,  welche  innerhalb

24  Jahren,  so  lang  war  die  Nitterschaft  ihren  Schafschatz  schuldig
  geblieben,  auf  ein  hohes  sich  beliefen.