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und  Unschuld  so  in  Tauseudtheilchen  unter  einander,  Unterlassungsschwächen
  und  thätige  Begünstigungen  verähnlichten
sich  oft  so  seltsam,  daß  selbst  die  bedrängte  Parthie,  deren
Sinn  für  das  lebhaftere  Gefühl  jener  Bedrückung  endlich
auch  stumpf  zu  werden  schien,  nicht  mehr  zu  unterschciden
wagte.

Schien  irgend  eine  Staatsanomalie  in  diesem  Streit
auffallend,  so  wars  wohl  diese,  daß  selbst  der  Landsyndikus,
dessen  völlige  Unpartheilichkeit  höchst  wichtig  seyn  mußte,
dessen  Vermittlung  öfters  den  Adel  hätte  bewegen  sollen,
selbst  auch  ein  Mitglied  der  Ritterschaft  war,  und  endlich
sogar  fünfzehn  Jahre  lang  die  Landrentmeisterstelle  mit  der
Stelle  eines  Landsyndikus  verband  7).  Was  hätte  ein
Mann  ausrichten  können,  der  wie  Engelbrecht,  fünf  und
dreissig  Jahre  lang  Landsyndikus  war,  fünfzehn  Jahre  lang
Rechte  der  Landschaft  und  Casse  der  Landschaft  in  seiner
Verwaltung  und  schützenden  Aufsicht  hatte,  den  alte  Landtagserfahrung
  zum  allgemeinen  Orakel  machte,  und  den  die
intuiriveste  Kenntniß  mehr  als  dreissigjähriger  Verhandlungen,
welche  alle  gerade  in  den  wichtigsten  Zeitpunkt  sielen,  selbst
den  genievollesten,  unternehmendsten  Landrath  nicht  fürchten
ließ.  Was  hätte  ein  Mann  thun  können,  der,  wenn  er  Mann

*)  Von  1640  bis  1675  war  Calenbergischer  Landsyndlkus  Dr.
Christi.  Wilh.  Engelbrecht,  ein  Sohn  des  1038  verstorbenen
  Canzlers  Engelbrecht.  Er  hatte  1630  eine  Tochter  des
Landspndikus  Petrejus  geheurathet,  und  da  dieser  1640
starb,  so  folgte  er  seinem  Schwiegervater  als  Syndikus  der
Stadt  Eimbek  und  als  Calenbergischer  Landsondikus.  Da  1600
der  Landrentmeister  Christoph  Blume  mit  Tode  abging,  so  gab
Engelbrecht  die  Eimbekische  Sondikusstelle  auf,  zog  nach  Hannover,
  und  wurde  Calenbergischer  Landrentmeister,  was  er  bis
an  seinen  Tod  bis  1025  blieb.  Von  1668  an  war  ihm  adjungirt
als  Landspndikus  Jo.  Fr.  Krauel,  der  1703  Karb.