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war,  voͤllig  vergessen  werden  sollten,  daß  man  nicht  wissen
wollte,  wie  viel  der  Ritter  fuͤrstlicher  Ehre  halber  aufzuwenden
  habe,  und  wie  es  so  ganz  eigene  Sache  des  Fuͤrsten
sey,  Rechte  des  Ritterstandes  zu  vertheidigen,  fuͤr  dessen  erste
Person  er  selbst  angesehen  werden  muͤsse.  Zu  jener  Quote
des  Adels  war  nach  dem  ganzen  Entwurfe  der  Steuermatrikel
auch  ein  gewisser  Beitrag  berechnet,  zu  welchem  der  Ausländer
  nach  dem  Perhältnisse  seiner  Güter  welche  im  Calenbergischen
  lagen,  verpflichtet  seyn  sollte,  und  überhaupt  auch
der  Scheffelschatz  Geistlicher  und  Unfreier.  In  diesen  Zeiten
der  allgemeinen  Verwirrung  entzög  sich  aber  der  Ausländer,
der  Scheffelschatz  von  den  Kornzinsen  der  Geistlichen  und
Unfreien  war  unbedeutend,  und  der  Adel  allein  sollte  eine
gewisse  Quote  entrichten,  die  doch  nicht  ursprünglich  ihm
allein  zugeschrieben  worden?  Ehedem  hatte  der  Adel,  um
seine  Quote  zu  bestreiten,  einen  Scheffelschatz  vom  harten
Zinskorn  seiner  Maiergüter  statt  baarer  Bezahlung  verwilligt,
  seitdem  aber  Fräuleinsteuren  und  Reichssieuren,  Türkensteuren
  und  Contriburionsbeiträge  wie  Hyaͤnenkoͤpfe  hervorwuchsen,
  seitdem  der  Güterertrag  bei  den  unaufhörlichen
Perheerungen  des  Krieges  in  eben  dem  Verhältnisse  geringer
ward,  je  mehr  sich  die  geforderten  Steuerbeiträge  vermchrten,
seitdem  kein  Maier  sein  Zinskorn  mehr  richtig  abtrug,  und
selbst  auch  die  richtigste  Lieferung  des  Zinskorns  zu  Bestreitung
  der  Beiträge  des  Adels  nicht  hinreichte,  so  verlor  sich
von  selbst  auch  die  alte  Verwilligung  gewisser  Steuerzuschüsse,
die  sich  ohnedieß  auf  eine  bestimmte  Quote  nie  bezogen,  sondern
nur  gewisse  Einnahmen  zur  allgemeinen  Hülfe  bestimmt  hatte  *).

*)  Alle  hier  erzählend  angeführte  Gruͤnde  sind  aus  elgenen  Erklärungen
  der  Nirterschaft,  die  sse  auf  Landtagen  1037-1640  abgab.


Spliner's  fämmit.  Werte.  VII.  Bo.  4