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der  Adel  nicht  so  wohl  zu  dieser  Art  des  Beitrags
als  vielmehr  zu  einer  gewissen  Quote  verpflichtet
  *),  zu  deren  Bestreitung  neue  Quellen  erdffnet  werden
mochten,  wie  laͤngst  auch  Bauern  und  Buͤrger  manche  neue
Quelle  hatten  eroͤffnen  muͤssen,  um  erhoͤhtere  und  gehaͤuftere
Steuerbeitraͤge  zu  bestreiten.

So  klar  war's  damals  ungerecht,  wenn  die  jährliche
Contributionsquote  des  Adels,  wenn  36000  Th.  welche  der
reichsie  Theil  der  Unterthanen  jährlich  bezalen  sollte,  auf  den
Bärger  und  Landmann  centnerschwer  zurückfielen,  so  war's
im  geordnetesten  Staate  eine  unbegreifliche  Bedrängung,  die
dem  armen,  völlig  erschopften  Bürgerstande  den  letzten  Pfenning
  abpreßte  75),  und  doch  so  langsam  erhub  sich  der  Buͤrgerstand
  bis  zum  vollen  thätigen  Bewußtseyn  seiner  Rechte,
daß  unter  dem  drangvollesten  Elende  volle  vier  Jahre  verflossen,
  und  daß  ihm  erst  manche  geheime  und  bffeutliche
Ermunterung  der  fürstlichen  Räthe  norhwendig  war,  bis  er
endlich  von  einer  bloß  jammernden,  hülflosen  Klage  zum
entschlossenen  Rechtsuchen  übergieng.  Es  hatte  lange  Zeit
sichtbaren  Einfluß  auf  die  langsamere  Entstehung  und  langsamere
  Entwicklung  dieses  Processes,  daß  das  Interesse  der

*)  Dieß  erhellt  theils  aus  der  Sentenz  von  1647,  theils  auch
aus  der  Römerzugmatrikel  selbst.  «

«)EinehiehergehörigeossenherzigeStelleßineinemAufsahe
des  Herrn  von  Muͤnchhausen  uͤber  die  Schaͤdlichkeit  des  Licentes
bei  Selchow  Nagazin  II.  Th.  S.  123.  „Der  gemeine
Mann  ist  einmal  der  Last  und  Selaverei  gewohnt,
  er  empfindet  nicht  ob  er  sich  des  Tages
ein  paar  Stunden  mehr  oder  weniger  quälen,
monatlich  ein  paar  Pfennige  mehr  oder  weniger
in  die  Collecte  liefern  muß,  wenn  er  nur  weiß,
woher  er  das  Geld  nehmen  soll.“