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wie  wenig  da  Gleichgewicht  seyn  konnte,  wo  Praͤlaten  und
Deputirte  der  kleineren  Staͤdte  dem  Adel  das  Gleichgewicht
halten  sollten.  Erst  da  durch  die  Entziehung  des  Adels  die
Anzahl  der  Nonvalenten  so  sehr  wuchs,  erst  da  die  groͤsseren
Städte  beträchtliche  Summen  des  Restes  uͤbernehmen  sollten,
welchen  die  übergrosse  Anzahl  der  Nonvalenten  veranlaßte,
erst  da  man  jene  Lücken  zu  ergänzen  auf  neue  Steuern  und
Abgaben  siel,  unter  welchen  die  grösseren  Städte  siebenfach
zu  leiden  glaubten,  erst  da  entflammte  sich  die  Uneinigkeir
bis  zum  Rechtsstreit,  und  der  erste  Eifer,  so  lange  noch  der
Rechtsstreit  vor  den  Fürsten  selbst  geführt  wurde,  so  lange  manche
großstädtische  Deputirte  noch  lebten,  die  auch  ohne  Archiv
und  Registratur  aus  alter  Erfahrung  zu  rathen  wußten,
gieng  einige  Zeit  so  ununterbrochen  fort,  daß  endlich  nach
sieben  Proceßjahren,  noch  vor  dem  Westphälischen  Frieden,
ein  richterlicher  Ausspruch  des  Fürsten  gegen  den  Mdel  ergieng.


Unter  allen  neuen  Projecten  aber,  auf  welche  man  zu
Ergänzung  jener  Lücken  gericth,  erregte  keines  einen  allgemeineren
  Widerwillen,  keines  wurde  mit  heftigeren  Verwünschungen
  verberen,  keines  mit  theurerem  Opfer  abgekauft,
als  die  versuchte  Einführung  des  Licentes.  Canzler  und
Räthe  batten  sich  des  Einfalls  einer  solchen  allgemeinen
Cousumtionssteuer  anfangs  so  herglich  gefreut,  daß  sie  dieselbe
  gewöbulich  das  neuerfundene  Rettungsmittel?)
  nannten,  daß  sie  um  süsse  zu  machen,  was  so  bitrer
seyn,  wollte,  auf  Moses  und  Israelitische  Theokratie  sich  beberiesen,
  wo  auch  Licente  unter  dem  Namen  der  Erstlinge
gegolten  hätten,  daß  sie  den  Ständen  reiflich  zu  erwägen

*)  In  Lundtagsacten  von  1038,  1630,  1640  der  gewöhnliche  Name
des  Licentes  novum  exped.  uns.