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so  fest  hielten,  daß  sie  kaum  durch  die  draͤngendste  Noth
vermocht  wurden,  neue  Versuche  zu  wagen.  Sie  hielten  den
Licent  für  einen  Joll,  und  neue  Zölle  seyen  in  den  Reichsgesetzen
  verboten.  Der  Reichsfiscal  werde  aufwachen,  die
grossen  Handelsstädte  in  Niedersachsen,  die  am  merklichsten
dabei  verlieren  müßten,  würden  Processe  erregen,  und  schon
als  man  chedem  Licente  im  Calenbergischen  einzuführen  gesucht,
  sepen  Processe  zu  Speyer  entstanden,  die  man  nicht
anders  als  durch  Abschaffung  der  Licente  zu  befriedigen  gewußt
  habe.  Sie  fürchteten  durch  Repressalien  der  Nachbarn
noch  mehr  zu  verlieren,  als  sie  je  durch  eigene  Licente  gewinnen
  könnten,  oder  sey  doch  der  völlige  Verlust  ihres
Hamdels,  der  sich  in  freiere  benachbarte  Länder  zichen  werde,
ein  Schaden,  den  keine  Einnahme  des  Licentes  ersetze.
Gottes  Strafe,  so  endigte  sich  manche  Vorsiellung  der
Stände,  müßte  unvermeidlich  durch  solche  neue  Land=  und
Leutverderbliche  Mittel  erregt  werden  7),  und  schon  das
tragische  Ende  jener  unglücklichen  Rathgeber,  durch  welche
ehedem  die  Einfübrung  der  Licente  im  Calenbergischen  versucht
  worden,  sollte  warnend  genug  seyn,  Gottes  Jorn  nicht

*)  Man  könnte  eine  ganze  Sammlung  von  Beiwörtern  machen,
welche  die  Stände  dem  Licent  gaben.  In  einem  Schreiben
eines  ständischen  Convents  zu  Göttingen  10.  Jul.  1640  ein
dei  Gott  und  allen  Menschen  verhaßtes  Mittel,
wodurch  Gottes  Strafe  auf  das  Land  gezogen
werde.  In  einem  Schr.  des  Magistr.  zu  Hannover  an  den
Magistr.  zu  Göttingen  21.  Aug.  1640;  die  verfluchten
Licente.  In  einer  Erklärung  der  Städte  Hannover  und
Hameln  an  den  Kriegs-,  Land=  und  Schatbrath  Levin  Hake,
vom  10.  Aug.  1640:  die  Land=  und  Leutver  derblichen
Licente.

Bei  den  Verhandlungen  zu  Hildesheim  10.  Oct.  1639
hieß  es,  die  Licente  seyen  wider  Gottes  Wort,  denn  die  zehen
Gebote  vermöchten,  man  sollte  nicht  begehren  des  nächsten  Gut.