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noch  heftiger  zu  reizen,  als  leider  schon  durch  die  ersten  Versuche
  geschehen  sey.  „Die  Augen  voll  Thraͤnen“  —  so  ruͤhrend
erklärten  sich  die  Landstaͤnde  *)  —  „sind  wir  gestern  von
„den  fuͤrstlichen  Raͤthen  geschieden.  Daß  man  doch  gar
„nicht  auf  unsere  Vorstellung  gegen  die  Licente  achten  wollte!
„Die  Rechenschaft  ist  schwer  fuͤr  Gott,  es  kommt  fuͤrwahr
„auf  unsere  Seelen.  Bei  Gottes  Barmherzigkeit  beschwoͤren
„wir  den  Fuͤrsten  noch  einmal.  Wir  haben  in  unsrem  Ge-„wissen
  keine  Ruhe,  und  Blut  moͤchten  wir  weinen,  wenn
„wir  den  allgemeinen  Zustand  auf  dem  Lande  ansehen.“
Nie  war  noch  irgend  einmal  seit  Jagemanns  Zeit  der
Zwist  der  fürstlichen  Räthe  und  sämmtlicher  Landstände
so  unversöhnlich  geworden.  Der  Canzler  drohte  geradehin,
die  Stände  sprachen  laut  von  Verachtung  eines  kleinen  Hofzorns.
  Der  Canzler  drohte  mit  dem  Rechte  der  Staatsnoth,
die  Landstände  beharrten  gleichsam  schon  nach  Speyer  hinblickend
  **)  auf  ihren  alten  Privilegien.  Der  Canzler
weigerte  sich,  die  Erklärung  der  Landstände  dem  Fürsien  zu
melden  75#),  die  Landskände  erklärten  geradehin  Ungchorsam,
und  keinem  der  grösseren  reicheren  Edelleute,  die  den  Ungehorsam
  geltend  machen  konnten,  durfte  der  Lecenteiunehmer
in  sein  Gericht  kommen.  Man  hatte  auf  kurze  Zeit,  weil
endlich  doch  einige  Stände  gewonnen  wurden,  einen  Versuch
mit  Einführung  der  Licente  gemacht  H,  eine  eigene  Licent-*)

  s.  Memorial  der  Präl.  Ritter  u.  Stäbtedeput.  15.  Febr.  1640.

½#"#)  s.  Appellationsnotel  einiger  Prälaten  und  Ritter  an  das
Cammergericht  1639,  29.  Jul.  4

***)  s.  Acten  des  grossen  Hildesh.  Convents  vom  18.  Jan.  bis
14.  Febr.  1640.

H  11.  Mai  1030  Einwilligung  der  grossen  Städte,  aber  unter
den  feierlichsten  Betheurungen,  daß  sie  dieselbe  bloß  auf  3
Mon.  in  gegenwirtiger  äusserster  Noth  und  gegen  einen  klaren