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persoͤnlichem  Ansehen  und  persoͤnlicher:  Tapferkeit  mußte  an
der  Spitze  stehen,  je  ungewisser  es,  war,  wer-  das  Hauptcommando
  bei  der  Schwedischen,  Armee  an  Vanners  Stelle
erbalten  werde,  je  mehr  auch  die  ganze  Eintracht,  mit  welcher
semmtliche  Braunschweigische  Prinzen  bisher  für  einen  Mann
gekämpft  hatten,  bloß  auf  persönlichen  Verhältnissen  beruhte,
die  kein  Todesfall  mehr  hätte  verrücken  können,  als  gerade
der  Tod  des  Herzogs  Georg.

Man  machte:  wohl  noch  zeitig  genug  Anstalten  und
Verordnungen,  wie  es  mit  Nachfolge  und  Regierung  gehalten
  werden  solle,  das  fürstliche  Tesiament  wurde  feierlichst
rechtlich  vollendet,  der  Armee  versicherte  wan  sich,  die
fessen  Plätze  wurden  doppelt  verwahrk,  doch  vergaß  man
in  der  Betäubung  gerade  den  entscheidendsten  Hauptpunce,
die  Succession,  wurde  so  wunderbar  bestimmt,  daß  es  ein
größeres  Miraltl  gewesen  seyn  würde,  als  die  sortdaurende
Einfracht  der  sechs  Brüder  Georgs,  wenn  eine  PVerordnung,
so  verwirrend  als  Georgs  neucs  Hausgesetz  war,  in  treuem
Hausfrioden  vollzogen,  und  in  fortdaurnder  schlichter.  Vergessenheit
  aller  älteren  Hausverträge  beibehalten"  worden
wäre.

Das  erste  Grundgesetz  des  Testaments  sollte  seyn  ),
daß  Calenberg  und  Zelle,  so  lang  noch  zwei  Soͤbne
Georgs  oder  Descendenten  zweier'  Söhne  desselben  im  Leben
seyn  würden,  nie  unter  eineer  Regierung  voreinigt  werden
sellten,  daß  man  beide  Fürstenrhümer  so  viel  moͤglich  einan-*)

  s.  das  Testament  selbst  in  Rehtm.  Chron.  S.  1653  ff.  vergl.
die  gelehrte  Deduction  des  Hanueo!  Vicecanzl.  Hugo  von
der  Succeslon.  nach.  dem  Primogeniturrecht  in
den  Herzog:  und  Furstenthümern  des  Reichs
Teutscher  Nation  in  specie  im  Haus  Braunschwekls=Lüneburg
  Hannover  1691.