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ob  wohl  alsdenn  auch  er,  als  neues  Stammhaupt,  eine  neue
Successionsordnung  zu  errichten  berechtiget  sey?

Fiel  denn  dem  guten  Canzler  gar  nicht  ein,  daß  uͤber,
haupt  beide  Fuͤrstenthuͤmer  gar  nicht  getrennt  werden  sollten,
daß  ersi  noch  vor  sechs  Jahren,  da  er  selbst  mit  dabei  saß
und  mit  negociirte,  das  Gesetz  der  Untheilbarkeit,  wie  es  im
Zellischen  Hause  galt,  und  wic  es  sich  selbst  auch  auf  neue
Erwerbungen  erstreckte,  feierlichst  bestätigt  worden  war?  Ließ
sich  ein  Mann,  wie  der  hochgelahrte  D.  Stuck  war,  von
dem  Panischen  Schrecken  betäuben,  daß  August  von  Wolfenbüttel
  seine  alte  Primogeniturforderungen  gefährlich  erneuren
mochte,  wenn  Herzog  Georg  in  Bezichung  auf  seine  Nachkommen
  ein  feierliches  Primogeniturgesetz  mit  dem  alten
Gesetze  der  Untheilbarkeit  verbinde?  War  Canzler  Stuck  nicht
Staatsmann  genug,  um  die  Gefahr  solcher  Theilungen
wahrzunehmen,  und  hatte  er  nicht,  so  lang  er  Vicecanzler
  und  Canzler  war,  häufig  genug  wahrnehmen  müssen,
wie  erwünscht  es  für  den  Flor  des  Welfischen  Hauses,  wie
erwünscht  es  für  Deutsche  Freiheit  seyn  müßte,  wenn  endlich
doch  einmal  die  gesammten  Besitzungen  des  Zellischen  Hauses
unter  einer  Primogenitur  vereiniget  würden  7).

So  ili's,  die  Welt  wird  mit  wenig  Wiisheit  regiert,
*)  „Wotei  ferner  wohl  zu  beachten,  daß  Cangler  Stuck  seel.  obberührtes

  Testament  ohne  Jemandes  Znziebung  abgefaßt,  und
als  solches  nach  Herzogs  Georg  glorw.  Ged.  Tode  zum  Vorschein
  gekommen,  der  Punkt  oplionis  ullerioris  sowohl  von
den  Furstlichen  Successoren  als  allerseits  Rithen  und  Landständen
  zum  höchsten  improbirt  worden,  weil  daraus  zu  besorgen,
daß  diese  Lande  auf  die  Maaße,  der  oftmalen  zutragenden
menschlichen  Fälle  halber,  gar  selten  elnen  beständigen  Herrn
bekommen  und  behalten  werden.“  Schreiben  des  Luͤneb.  Canzlers
  Langebek  an  den  gellischen  Gesandten  D.  Witte.  Zelle,
29.  Mart.  1665.