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und  die  Kunst,  auch  nur  ein  kluges,  verständliches  Hausgesetz
  zu  machen,  ist  endlich  kaum  durch  die  traurigsten  Erfahrungen
  zweier  Jahrhunderte  erlernt  worden.  Canzler
Stuck  machte  für  die  wichtigste  Linie  des  Lüneburgischen
Hauses  ein  ewiges  Familiengesetz,  und  kannte  die  älteren
Verträge  nicht,  auf  welche  damals  die  ganze  Verfassung  des
fürstlichen  Hauses  sich  gründete.  Er  war  ein  grundgelehrter.
Mann,  nur  schade,  daß  er  allein  das  nicht  wußte,  was  er
diesmal  wissen  sollte,  was  nun  aber  leider  mit  ihm  keiner
aller  übrigen  Räthe  wußte.  Von  allen  übrigen  Räthen
war  keiner,  der  alte  Hausgeschichte  und  Hausgesetze  verstund.
Die  gelehrtesten  derselben,  die  mit  kühnem  Schritt  aus  dem
gewöhnlichen  Kreise  ihrer  Amtsgeschäfte  beraustraten,  hatten
vielleicht  noch  als  alte  Diener  Herzog  Friedrich  Ulrichs  einiges
  Wissen  von  Braunschweigischer  Hausvberfassung,
nach  Lüneburgischen  Haugzgesetzen  aber  wußten  sie  nicht
klug  genug  zu  fragen,  um  klug  genug  belehrt  werden  zu
können  9),  und  im  großen  Drange  von  Negociationen  und
Canzleigeschäften,  wie  sie  sich  durch  den  langedaurenden  Krieg
vermehrten,  in  der  dringenden  Eilfertigkeit,  da  Herzog  Georg
täglich  sichtbarer  hinwegstarb,  war  nicht  mehr  Muße,  fremden
  Rath  und  fremde  Aufklärung  zu  suchen,  wenn  etwa
auch  noch  die  Ahnung  übrig  blieb,  daß  es  weise  wäre,  in
Zelle  selbst  Rath  zu  holen,  weil  doch  Canzlei  und  Archiv
zu  Hildesheim  in  gar  zu  großer  Verwirrung  sich  befanden

  #  9).
*)  s.  als  Beweis  in  der  Deduct.  des  Bicecanzl.  Hugo  Beil.  u.

8.  und  9.

*)  Bei  dieser  Gelegenheit  moͤgen  hier  einige  historische  Notizen
über  das  Archivr  stehen.  1)  Das  Communtonarchiv  (das

aber  nicht  viele  Urkunden  vor  Otto  dem  Kinde  hat)  bef.  sich  in
der  Burg  zu  Braunschweig.  2)  Bei  dem  Aussterben  der  mittle-